Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

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Garnison wirklich anwesend — präsent — war. Wenn es daher in dieser Instruktion ad I. heißt: „als solche 
(Iststärke) ist diejenige Ziffer anzugeben, welche sich ergiebt aus der Summe der Präsenzstärke der einzelnen 
Tage nach dem Verpflegungs-Rapport, dividirt durch die Anzahl der Tage, unter welche rapportirt wird“, 
so damit bezeichnet sein sollen, daß die in dem Verpflegungs-Rapport als absens 2c. namentlich auf- 
eführten Personen von ver darin verzeichneten Etatsstärke in Abzug gebracht werden müssen, um die 
räsenzstärke zu erhalten. *4#*½ 
« Kriegs-Ministerium; Militair-Medizinal-Abtheilung. 
No. 536. 10. 74. M. M. A. - 
u Seite 2, Absatz 4, Zeile 1. 
8 8 Den 3. Mai 1873. 
Die in der Instrultion zur Ausfllhrung der ärztlichen Rapport- und Berichterstattung (A.«xvV.-Bl. 
Nr. 6, 1873) als Schema 3 aufgefilhrte Krankenliste ist für den Truppenarzt analog dem Haupt-Krankenbuche 
50 Jahre lang im Lazareth-Büreau aufzubewahren. 
Kriegs-Ministerium; Militair-Medizinal-Abtheilung. 
No. 1037. 4. 73. M. M. A. 
Zu Seite 2, Absatz 6. 
Den 29. November 1873. 
Nach der Instruktion zur Ausführung der militairärztlichen Rapport= und Berichterstattung werden 
die Schonungsbedürftigen, welche Akznei mpftngen haben, mit den arzneilich nicht verpflegten She#es- 
bedürftigen zusammen in den betreffenden Listen nachgewiesen, und wird die Verabreichung von Arzueien an 
Erstere euck eine entsprechende Bemerkung in den Ordinations-Büchern ersichtlich gemacht. 
iernach müßten für die Seitens der Königlichen Intendantur zur Berechnung der jährlichen Arznei- 
Durchschnittskosten zu extrahirende Gesammtzahl der Arznei-Empfänger, die Zahl derjenigen, welche als Schonungs= 
kranke Arznei kinpsangen aben, erst durch eine eingehende Recherche in den Ordinations-Büchern festgestellt 
werden. 
Zur Vermeidung dessen werden Euer 2c. ergebenst ersucht, die Truppenärzte anzuweisen, künftig in 
den monaklichen Kranken-Rapporten als Anmerkung zu II. auf Seite 1 des Rapports am Schluß der gaaen 
Seite hinzufügen zu lassen: 
„Anmerkung. Als Schonungskranke sind aus der Dispensic-Anstalt verpflegt. mit in Summa 
..... Behandlungstagen.“ 
Dem ver tabellarischen Medikamenten-Berechnung beizufügenden namentlichen Kranken-Verzeichniß 
ist ebenfalls die in vorstehender Anmerkung enthaltene Angabe am Schlusse hinzufügen. 
Kriegs-Ministerium; Militair-Medizinal-Abtheilung. 
No. 707. 11. M. M. A. 
Zu Seite 2, letzter Absatz, Zeile 3. 
Aus der Verfügung vom 4. 2. 76, Nr. 704. 1. 76. M. M. A. 
s genugt eine bezlgliche Erläuterung der Rubriken mit allgemeinen #aunsheitsbezeicnungen hin- 
t. 
E 
sichtlich der Zugangsfälle, jedech wird eine analoge Erläuterung der Spalte 201 gewünsch 
Kriegs-Ministerium; Militair-Medizinal-Abtheilung. 
Zu Seite 3, Absatz 1, Zeile 2 und 3. 
Aus der Verfügung vom 13. 3. 1876, Nr. 898. 2. 76. M. M. A. 
Die Angaben über vie Todesursachen auf den Zählkarten müssen mit dem Rapport in Ueberein- 
stimmung sein. 
Kriegs-Ministerium; Militair-Medizinal-Abtheilung.
	        
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