Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Elfter Jahrgang (11)

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mazeuten ihren Dienst in der Dispensir-Anstalt in Civilkleidern verrichten dürfen, wenn ait eine Revision 
oder Besichtigung des Lazareths bezw. der Dispensir-Anstalt stattfindet. In diesem Falle, sowie ferner bei 
allen an ihre Vorgesetzten zeisethene Meldungen und bei sonstigen bienstlichen Verrichtungen außerhalb 
des Lazareths haben sie in Uniform zu erscheinen. 
Außer Dienst bleibt es ihnen Überlassen, Uniform zu tragen oder im Civilanzuge zu gehen. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 199. 8. 77. M. M. A. 
Vorräthighaltung von Fermularen aus dem Tun ũber die Rementirung der Armee bei der 
Kögizlichen Stsatsbruckerel. 
Berlin, den 15. März 1877. 
—. der Königlichen Staatsdruckerei werden die Druckformulare aus dem Reglement über die Remon- 
zirunz ver 2 Armee nach den vom Kriegs-Ministerium festgesetzten Preben vorräthig gehalten und zwar: 
ter Litt. A. Nr. 179 die Pferde-Verkaufs-Verhandlungen mit vem Natlona e und den Verkaufs-Be- 
dingungen nach Beilage 3 für 100 Bog - 
- 1580 saebeie. inlasen enthaltend die Vertsegung zu den Nationalen 
  
3 MA 
- 181 Ja sgenen über den biere Velbesserungefonde Titeibo en nach 
n e 4 fur 100 Bog *7 3,20 4 
- 11382 vesgleichen, Einla ebonen“ für 100 Bog en . 320 MA 
el1883 Stammtollen der 8 nach Beilage für 100 Bo egen 3,70 MA 
- 184 Nationale für einzelne Pferde nach Beilage 8, 2 Stück bro Svozen 
ür 100 Bogen 2,60 4 
185 Nachweisung des Pferde-Bestandes nach Beilage 9 für 100 Vogr -*-2 383 
Die Truppemhheile werden hiervon mit dem Bemerken in Kenntniß gesetzt, daß auch zur Ueberweisung 
der Char Weferde der zum Militär-Reit = Institute kommandirten Offiziere — an Stelle des hierfür unter 
dem 3. September 1867 emanirten Schemas — künftig das vorstehend unter Nr. 184 bezeichnete Formular 
zu benutzen und auf diesen, der bisherigen Vorschrift entsprechend, auch ferner vom Regiments-Kommandeur 
zu bescheinigen ist: „daß das qu. Pferd von der Kommission für Hifzier-Chargenpferde untersucht und zum 
Dienst bei dem Militär-Reit- Institut brauchbar befunden worden 
HKriegsMinisterium. Abtheilung fürt sne. dremonte · Wesen. 
v. Rauch. 
No. 127. 3. 77. R. A. 6! 
Nr. 71. 
I. Nachtrag zu der Instruktien zur Ansführung des Gesetzes vom 17. Juli 1865, einige Abänderungen 
des Reglements für die Offizier-uttwenkasse vom 3. März 1792 betreffend, bdon 26. September 1855 
Berlin, den 20. März 1877. 
Der beigefügte I. Nachtrag zu der Instruktion zur Ausführung des Gesetzes vom 17. Juli 1865, einige 
·# Abänderungen des Reglemenis für die Offizier-Wittwenkasse vom 3. März 1799 betreffend, vom 26. September 
1865 ist der gedachten dse anzuheften. 
Kriegs- Miristerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Glogau. 
197. 3. 77. W. 
Nr. 72. 
Extraerdinaire Berpflegungs-Zuschüsse pre 2. Onartal 1877. 
Berlin, den 26. März 1877. 
Die pro 2. Quartal 1877 bewilligten extraordinairen Verpflegungs-Zuschüfse, einschließlich des Zuschusses 
zur Beschaffung einer waltabeoienerbi für die 2* ule Garnisonen: Zuscus
	        
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