Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwölfter Jahrgang (12)

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und daher die Waffenröcke der zu den reitenden Abtheilungen gehörenden Oekonomie-Handwerker nicht mit 
schwedischen, sondern mit brandenburgischen Aufschlägen zu bersehen sind. 
Kriegs-Minffeerium. Militär-Oekonomie-Departement. 
Sandkuhl. Dresow. 
No. 504. 2. M. O. D. 3. 
  
Nr. 91. 
Kleiderkassen- Abzüge derjenigen abkommandirten Offiziere, welchen das Gehalt für Rechnung ihres 
Truppentheils an der Kommando-Stelle gezahlt wird. 
Berlin, den 28. März 1878. 
Die in §. 40 Alinea 2 des Geldverpflegungs-Reglements für das Preußische Heer im Frieden ausgesprochene 
Befreiung von Abzügen zur Offizier-Kleiderkasse erstreckt sich nicht auf diejenigen abkommandirten Offiziere, 
vom Hauptmann einschließlich abwärts, welche während der Dauer des Kommandos das Gehalt für Rechnung 
ihres Truppentheils an der Kommando-Stelle empfangen, namentlich also nicht auf die als Adjutanten zu 
den Landwehr. ezirks-Kommandos, die zu dem Militär-Reit-Institut, Lehr-Infanterie--Bataillon 2c. komman- 
dirten ziere. 
ie Einbehaltung und Verrechnung der Kleiderkassen-Abzüge der vorerwähnten Offiziere ist Seitens 
derjenigen Kasse zu bewirken, welche das Gehalt zahlt. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Dresow. 
No. 699. 1. 78. M. O. D. 3. 
  
Nr. 92. 
Erster Nachtrag zum Schulderzeichniß vom 23. Jannar d. Js. 
In Verfolg der Bekanntmachung vom 23. Januar d. Is. wird in der Aulege ein Nachtrags-Verzeichniß 
solcher höheren Lehranstalten veröffentlicht, welche nach §. 90 Theil 1 der Deutschen Wehrordnung vom 
28. September 1875 zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig- 
freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
Berlin, den 14. März 1878. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
Nachtrags-Verzeichniß 
solcher höheren behranstalten, welche zur Ansgeellung gült! * dagei di issenschaftliche Befähigung 
A. Eehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Hesuch der zweiten Klasse zur 
Darlegung der wissenschaftlichen Lefähigung genügt. 
a. Gymnasien. 
Königreich Preußen. 
Provinz Preußen. Provinz Schlesien. 
Das Königliche Gymnasium zu Danzig. Das Gymnasium zu Königshütte.
	        
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