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Armee-Verordnungo-Platt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
12. Jahrgang. erlin, den 9. August 1878. Nr. 19.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.X 50 3X. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 herechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.
Nr. 207.
Berlegung des Berliner Kadettenhauses.
Berlin, den 25. Juli 1878.
Das Kadettenhaus zu Berlin ist vom 1. Juli d. Is. ab nach Lichterfelde (bei Berlin) verlegt worden.
Dasselbe führt zufolge Allerhöchster Bestimmung fortan die Bezeichnung:
v„Haupt-Kadetten-Anstalt
was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Kriegs-Ministerium.
I ust
v. Voigts-Rhetz.
No. 812. 7. A. 2.
Nr. 208.
Geldverpflegung der Lazarethkranken.
Berlin, den 23. Juli 1878.
Die nach §. 348 des Reglements für die Friedenslazarethe den zur kostenfreien Lazareth-Verpflegung be-
rechtigten Mannschaften während ihres Aufenthalts im Lazareth zur Bestreitung kleiner Bedürfnisse nach den
in der Allerhöchsten Ordre vom 29. Dezember 1874 festgesetzten Sätzen zu gewährende sogenannte Kranken-
löhnung gebührt nicht bloß den in Garnison-Lazarethen, sondern auch den in Kommunal= oder andern Lazarethen
und den in Privatpflege befindlichen Mannschaften, wenn für die Heit der betreffenden Krankenpflege keine
Löhnung gezahlt wird. Bei Abschließung der bezüglichen Verträge ist auf diese Zahlung zu rücksichtigen. Wo
keine besonderen Verträge bestehen, kann die in Rede stehende Entschädigung mit den Kosten der Verpflegung
besonders liquidirt werden.
Kriegs-Ministerium.
J. A
v. Voigts-Rhetz.
No. 1160. 6. M. M. A.
Nr. 209.
Reisegebührnisse der Mitglieder der Landgendarmerie bei den Kommandos zu den großen Herbstübungen.
Berlin, den 24. Juli 1878.
Die zu den großen Herbstübungen der Truppen Behufs Aufrechthaltung der polizeilichen Ordnung
auf dem Manöverterrain kommandirten Mitglieder der Landgendarmerie haben ihre Reisegebührnisse nach den