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Armee-Verordnungs-Platt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
12. Jahrgang. terlin, den 18. Leptember 1878. Nr. 22.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
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Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 J. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 = berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
desonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.
Nr. 226.
Anderweite Dienstbezeichnung des seitherigen Borstandes des Artillerie-Depots zu Stade.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß der Vorstand des Artillerie-Depots zu Stade fortan
die Dienstbezeichnung „Artillerie-Offizier der Befestigungen an der unteren Elbe und Weser“ zu führen hat.
Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Potsdam, den 29. August 1878.
Im Allerhöchsten Auftrage Seiner Mjestät des Kaisers und Königs.
Friedrich Wilhelm, Kronprinz.
v. Kameke.
An das Kriegsministerium.
Berlin, den 7. September 1878.
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
Im Auftrage
v. Voigts-Rhetz.
No. 111. 9. 78. Art. 1.
Nr. 227.
Auflösung der Gewehr-Redisions-Kommission in Suhl.
Berlin, den 14. September 1878.
Seine Kaiserliche und Königliche Hoheit der Kronprinz haben, im Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät
des Kaisers und Königs, mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 5. September 1878. Allergnädigst zu
Sießtn geruht, daß die Gewehr-Revisions-Kommission in Suhl im Laufe des Monats Oktober 1878 auf-
gelöst werde.
Dies wird hiermit unter dem Hinzufügen zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die Truppen 2c.
Bestellungen auf Ersatztheile zu Pistolen, welche bisher aus Suhl bezogen wurden, vom 1. November 1878
ab an die Direktion der Gewehr-Fabrik zu Erfurt zu richten haben.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 282. 9. Art. 1.