Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwölfter Jahrgang (12)

215 — 
1) Die Büchsenmacher der Fußtruppen tragen in den gedachten Fällen den Infanterie-Offizier-Degen 
bezw. Füsilier-Offizier-Säbel, die der Kavallerie den Roßarztsäbel, die Zeughausbüchsenmacher den 
Infanterie-Offizier-Degen. 
2) Die Entscheidung über die qu. Verleihung erfolgt auf Antrag der Truppentheile 2c. durch die zu- 
Hiant en General-Kommandos bezw. die Inspektion der Infanterie-Schulen und die zuständigen 
uß--Artillerie-Brigaden. Letztere haben von jeder Verleihung dem Allgemeinen Kriegs-Departement 
Anzeige zu machen. 
3) Die Offizier-Seitengewehre haben sich die Büchsenmacher selbst zu beschaffen. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 63. 9. Art. 1. 
  
Nr. 247. 
Abänderung des §. 47, 3 des Geldverpflegungs-Reglements für das Preußische Heer im Frieden. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich unter Abänderung des 8. 47, 3 des Geldverpflegungs- 
Reglements für das Preußische Heer im Frieden: Bei einem Kommando zu einer auswärtigen Dienstfunktion, 
dessen Dauer von vornherein unbestimmt ist, wird die Kommandozulage auch über die Dauer von sechs 
Monaten so lange fortgezahlt, bis feststeht, daß das Kommando voraussichtlich noch länger als sechs Monate 
währen wird. (Vergl. §. 2 der Verordnung, betreffend die Umzugskosten der Personen des Soldatenstandes 
des kirubülchen Heeres vom 23. Mai d. Is.) Das Kriegs-Ministerium hat danach das Weitere zu 
veranlassen. 
Potsdam, den 17. September 1878. 
Im Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Kaisers und Königs. 
Friedrich Wilhelm, Kronprinz. 
v. Kameke. 
Berlin, den 27. September 1878. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
J. A 
An das Kriegs-Ministerium. 
v. Voigts-Rhetz. 
No. 415. 9. 78. M. O. D. 3. 
  
Nr. 248. 
Dislokation zweier Kompagnien des 1. Bataillons Ostpreußischen Fuß-Artillerie-Regiments Nr. 1. 
Berlin, den 30. September 1878. 
Mittesst Alerhöchster Kabinets-Ordre vom 17. d. Mts. ist bestimmt worden, daß zum 1. April künftigen 
Jahres die 1. Kompagnie Ostpreußischen Fußartillerie-Regiments Nr. 1 von Pillau nach Danzig und eine 
andere, demnächst von Zeit zu Zeit abzulösende Kompagnie des 1. Bataillons desselben Regiments von 
Danzig nach Memel bis auf Weiteres zu verlegen ist, was hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht wird. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 634. 9. A. 1. 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.