Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwölfter Jahrgang (12)

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Nr. 249. 
Gewicht des Wohlachs bei der Kavallerie. 
Berlin, den 2. Oktober 1878. 
In entsprechender Abänderung der Tabelle II. (Seite 314) des Friedens-Bekleidungs-Reglements wird das 
Durchschnittsgewicht des Woylachs bei der Kavallerie von 2917 auf 3167 g erhöht. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 625. 9. M. O. D. 3. v. Kameke. 
  
Nr. 250. 
Gewährung von Reinigungs-Bädern an Lazarethgehülfen und militärische Krankenwärter. 
Berlin, den 27. September 1878. 
E- hat sich das Bedürfniß herausgestellt, den in den Lazarethen wohnenden Lazarethgehülfen und militärischen 
Krankenwärtern mit Rücksicht auf ihre Dienstverrichtungen Gelegenheit zum Baden zu geben. 
Demnach wird hierdurch nachgegeben, daß den vorgedachten Personen in den Badeanstalten der be- 
treffenden Lazarethe, außer den in der wärmeren Jahreszeit zu gewährenden kalten Bädern, in der Zeit, 
während welcher kalt zu baden nicht angängig ist, monatlich jedem bis zu zwei warmen Bädern verabreicht 
werden dürfen. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Medizinal-Abtheilung. 
Grimm. Flügge. 
No. 920. 8. M. M. A. 
  
Nr. 251. 
Säumen der Verbandtücher. 
Berlin, den 28. September 1878. 
Sammtliche dreieckige Verbandtücher haben bei der Anfertigung einen Saum zu erhalten. 
Die vorhandenen unbesäumten Verbandtücher sind nachnäglich zu besäumen. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Medizinal-Abtheilung. 
Grimm. Loewer. 
No. 342. 9. M. M. A. 
  
Nr. 252. 
Dritter Nachtrag zum Schulverzeichniß vom 23. Januar d. Js. 
Im Verfolg der Bekanntmachungen vom 23. Januar und 14. März. d. Is. wird hierunter ein Nachtrags- 
Verzeichniß fetcher höheren Lehranstalten veröffentlicht, welche nach §. 90, Theil 1 der Deutschen Wehrordnung 
vom 28. September 1875 zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den 
einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
Berlin, den 25. September 1878. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck.
	        
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