Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwölfter Jahrgang (12)

Berlin, den 28. Jannar 1878. 
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird mit dem Hinzufügen zur Kenntniß der Armee gebracht, daß 
dieselbe sofort in Kraft tritt. 
Eine Mehrbewilligung von Gebührnissen findet in Folge der Allerhöchst angeordneten Maßnahmen 
nicht statt. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 346. 1. A. 1. 
  
Nr. 19. 
Informationskurse für Stabsoffiziere der Infanterie bei der Militär-Schießschule zu Spandau. 
uf den Mir gehaltenen Vortrag und im Anschluß an Meine Ordre vom 31. Mai v. Js. genehmige Ich 
die Einrichtung zweier weiteren vierwöchentlichen Informations-Kurse für Stabsoffiziere der Infanterie bei 
der Militär-Schießschule zu Spandau. Zu jedem dieser Kurse sind zwei Stabsoffiziere F Armee-Korps ein- 
zuberufen, und hat der Zusammentritt derselben am 24. April beziehungsweise am 27. Mai 1878 zu erfolgen. 
Gleichzeitig bestimme Ich, daß zu dem mit dem 15. März 1878 aun genannter Anstalt beginnenden Lehrkursus 
Offiziere nicht mehr kommandirt werden. 
Das Kriegs-Ministerium hat das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 10. Januar 1878. Wilhelm 
0 
v. Kamele. 
An das Kriegs-Ministerium. 
Berlin, den 31. Jannar 1878. 
Im Anuschluß an die vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre bestimmt das Kriegs-Ministerium: 
1) Stabsoffiziere der Jäger und Schützen sind nicht zu kommandiren. 
2) Die Stabsoffiziere haben sich den 24. April bezw. den 27. Mai d. JIJs., Vormittags 8¼ Uhr, am 
Schießhause zu Spandau bei dem Direktor der Militär-Schießschule zu melden. 
3) Für die vierwöchentliche Dauer jeres Kursus empfangen die Stabsoffiziere, mit Ausnahme derjenigen 
der Garnison Spandau, gemäß §. 4 der Verordnung betreffend die Lgegelder und Reisekosten der 
Personen des Soldatenstandes vom 15. Juli 1873 die chargenmäßigen Tagegelder. 
4) Außer den vorgenannten Tagegeldern erhalten diejenigen Stabsoffiziere, deren Garnison über 3 Meilen 
von Spandau entfernt liegt, und welche wegen des in jener Stadt herrschenden Wohnungsmangels 
in Berlin Wohnung zu nehmen genöthigt sind, eine Entschädigung für die tägliche Reise nach 
Spandau und zwar in Form einer auf 4 Wochen lautenden Abonnements-Fahr-Karte I. Kl. für die 
Eisenbahnstrecke Berlin—Spandan. 
5) Die betreffenden Truppentheile haben Namen und Charge der Stabsoffiziere sowie den ihnen zu- 
stehenden Tagegeldersatz direkt der Direktion der Militär-Schießschule zis zum 14. April bezw. 
17. Mai d. Is. mitzutheilen. Bis zu den gleichen Terminen sind die Personalbogen über diese 
Stabsoffiziere der Inspektion der Infanterieschulen einzusenden. 
6) Die Burschen der Stabsoffiziere bleiben für die Dauer des Kommandos in der Verpflegung ihrer 
Truppentheile und erhalten von diesen für die gleiche Zeit auch das Garnison-Brotgeld des Kommando- 
Ortes, sewie, falls sie in Berlin untergebracht werden, den täglichen Löhnungszuschuß von 1 Pf. 
7) Für die aus auswärtigen Garnisonen kommandirten Stabsoffizlere ist die Mitnahme der Pferde auf 
Kosten der Militärverwaltung ausgeschlossen. 
8) Die Reisekosten und Tagegelder für die Hin= und Rückreise einschließlich der Tagegelder für die 
Dauer des Kursus — Pehus 3 — sowie die unter 4 genannte Entschädigung werden von der 
Militär-Schießschule gezahlt und liquidirt. 
9) Da nach der Schlußbestimmung der Allerhöchsten Kabinets-Ordre für dieses Jahr nur zu dem am 
1. August d. Is. an der Militär. Schießschule beginnenden regelmäßigen Lehrkurfus Offiziere einzu- 
berufen sind, so sind von jedem Armee -Korps zwei Offiziere, von der Großherzoglich Hessischen 
(25.) Division und der Inspektion der Jäger und Schützen je ein Offizier zu dem genannten Zeit- 
punkte zu kommandiren. 
Kriegs = Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 382. 1. A 2. 
 
	        
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