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7) Wenn der Umfang des Geschäftes bei der Sparkasse es gestattet, wird seinerzeit die Zahlung einer
Entschädigung an die Zahlmeister für deren Mühewaltung, ähnlich wie bei der Lebensversicherungs-
Anstalt, in Erwägung gezogen werden.
Berlin, den 12. Oktober 1878.
Der Verwaltungs-Rath der Lebens-Versicherungs-Anstalt für die Armee und Marine.
Der Vorsitzende
v. Tilly.
Generalmajor 2c.
Nr. 257.
Anerkennung der Realschule I. Ordnung zu Bützow im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin.
Berlin, den 18. Oktober 1878.
Die Realschule I. Ordnung zu Bützow im Großherzogthum Mecklenburg-Schwerin wird — unter Bezugnahme
auf das im Armee-Verordnungs-Blatt für 1877, Seite 138 veröffentlichte desfallsige Verzeichniß — hierdurch
nachträglich als berechtigt anerkannt zur Ausstellung von vollgültigen Abiturienten-Zeugnissen im Sinne der
Betoronung, über die Ergänzung der Offiziere des stehenden Heeres vom Jahre 1861, sowie von Reife-Zeug-
nissen für Prima, auf Grund deren die Zulassung zur Portepee-Fähnrichs-Prüfung erfolgen darf.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 311. 10. A 2.
Nr. 258.
Borschriften für das Turnen der Truppen zu Pferde.
Berlin, den 18. Oktober 1878.
Durch Allerhöchste Kabinets-Ordre vom 17. v. Mts. sind neue, mit dem 1. November d. J. in Kraft tretende
„Vorschriften für das Turnen der Truppen zu Pferde" genehmigt worden. #
Die erforderlichen Exemplare werden den Königlichen Kommando-Behörden 2c. von hier aus per Couvert
zugehen.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 590. 9. A1l.
Nr. 259.
Abänderungen der Schieß-Instruktion für die Infanterie vom 15. November 1877.
Berlin, den 20. Oktober 1878.
1) Die auf Seite 32 der obengenannten Instruktion für die Uebung Nr. 4 der 3. Schießklasse vor-
geschriebene Bedingung wird auf Grund der darüber erstatteten Berichte in:
„5 Mannesbreiten, davon 4 Rechtecke mit 2 Spiegeln“
abgeändert.