Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwölfter Jahrgang (12)

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Nr. 20. 
Rekrutirung der Armee für 1878/79. 
Ich bestimme hinsichtlich der Rekrutirung der Armee für 1878/79 das Nachstehende: 
I. Entlassung der Reservisten. 
1) Die Entlassung der zur Reserve zu beurlaubenden Mannschaften hat bei denjenigen Truppen, welche 
an den Herbstübungen Theil nehmen, am ersten oder zweiten Tage nach Beendigung derselben, 
beziehungsweise nach dem Wiedereintreffen in den Garnisonen, stntzufinden. 
2) Für alle übrigen Truppentheile ist der 28. September der späteste atlassungsag der Reservisten. 
Das Nähere bestimmen die betreffenden General-Kommandos, für die Fuß Artillerie jedoch die 
General-Inspektion der Artillerie. 
3) Die Entlassung der zu halbjähriger aktiver Dienstzeit eingestellten Trainsoldaten ist am 31. Oktober 
dieses Jahres, beziehungsweise am 30. April fünfiigen Jahres, die der Oekonomie-Handwerker am 
28. September dieses Jahres vorzunehmen. . 
4) Beurlaubungen von Mannschaften zur Disposition der Truppentheile haben an den Entlassungs- 
terminen inseweit zu erfolgen, daß Rekruten in den unter II. bezeichneten Quoten zur Einstellung 
gelangen können: 
II. Einstellung der Rekruten. 
1) Zum Dienst mit der Waffe sind einzustellen: 
bei den Bataillonen der älteren Garde= Infanterie -Regimenter, denen des 
1. Rheinischen Infanterie-Regiments Nr. 25, des 3. Rheinischen Infanterie-Regi- 
ments Nr. 29, des 5. Pommerschen Infanterie-Regiments Nr. 42, des 8. Ost- 
preußischen Infanterie-Regiments Nr. 45, des 2. Niederschlesischen Onsenterie-Regi- 
ments Nr. 47 und des 7. Brandenburgischen Infanterie-Regiments Nr. 600 . je 225 Rekruten 
bei den übrigen Bataillonen der Infanterie, Jäger und Schützen je 1090 — 
bei jedem Kavallerie-Regiment mindestens ......... 150- 
beidenreitendenBatterienmindestens............je25 - 
beidenübrienFeld-Batterienmindestens...........1e30- 
bei den Bataillonen des Rheinischen Fuß-Artillerie-Regiments Nr. 8 und des 
Fuß-Artillerie-Regiments Nr. 15 11ie 200 - 
bei den übrigen duß rtillerie-, den Pionier-Bataillonen und den Bataillonen 
des Eisenbahn-Regiments ...'...... je 160 
bei jeder Train-Kompagnie 
zu dreijähriger aktiver Dienstzeit mindestes. 
zu halbjähriger aktiver Dienstzeit im Herbst dieses und im Frühjahr 
künftigen Jahres. iije 44 
2) An ennemie-Hankwerlern haben sämmtliche Truppentheile mindestens ½ der etatsmäßigen Zahl 
einzustellen. 
3) Falls rücksichtlich einzelner Truppentheile eine Aenderung der vorstehenden Zahlen nothwendig werden 
sollte, ermächtige Ich das Kriegs-Ministerium zu besngüchen Anordnungen. 
4) Die Einstellung der Rekruten zum Dienst mit der Waffe hat bei sämmtlichen Truppentheilen nach 
näherer Anordnung der diesen letzteren vorgesetzten General-Kommandos in der Zeit vom 4. bis 
9. November dieses Jahres zu erfolgen; nur die für die Unteroffizierschulen sowie die als Oekono- 
mie-Handwerker ausgehobenen Rekruten sind am 1. Oktober dieses, und die Quote der Trainsoldaten 
für den Frühjahrs-Termin am 1. Mai künftigen Jahres einzustellen. 
Das Kriegs-Ministerium hat das hiernach Erforderliche zu veranlassen. 
Berlin, den 25. Januar 1878. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke. 
Berlin, den 29. Januar 1878. 
ur Ausführung der vorstehenden Allerhöchsten Kabinets-Ordre wird das Folgende bemerkt: 
Zu I. Der Entlassungs-Termin für die als Burschen abkommandirten Mannschaften ist unter 
billiger Berücksichtigung der dienstlichen Funktionen der betreffenden Offiziere festzusetzen. 
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