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Für die Auswahl der Dispositions-Urlauber wird unter Hinweis auf 8. 14, 2 der Rekrutitungs-
Ordnung neben der vorzugsweisen Berücksichtigung der dienstlichen Interessen die besonders sorgfältige Erwä-
gung der häuslichen Verhältnisse empfohlen.
Zu II. Die in die Jäger-Bataillone (einschließlich des Garde-Schützen-Bataillons) zur Einstellung
kommenden Forstlehrlinge (§. 1, 3 und 2, 8 der Rekrutirungs-Ordnung) bleiben, da sie nach Maßgabe des
. 65, 7 der Ersatz-Ordnung zur Kategorie der Freiwilligen zählen, bei der Berechnung des anzumeldenden
Ersatz-Bedarfs außer Betracht.
Kriegs-Ministerium.
No. 835, 1. 78. A. 1. v. Kameke.
Nr. 21.
Heranziehung von Lieutenants des Friedensstandes zur Musterung.
Ich bestimme hierdurch, daß die nach Maßgabe des §. 60, 1 der Ersatzordnung dem Musterungs Personal
zuzutheilenden Infanterie-Offiziere aus der Zahl der Lieutenants des Friedensstandes auszuwählen sind. Nur
wenn solche nicht verfügbar sein sollten, darf die Heranziehung von Lieutenants des Beurlaubtenstandes statifinden.
Berlin, den 25. Januar 1878.
« Wilhelm.
v. Kameke.
Berlin, den 29. Januar 1878.
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hierdurch zur Kenntniß gebracht.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
An das Kriegs-Ministerium.
No. 836. 1. 78. A. 1.
Nr. 22.
Theilnahme von Stabsoffizieren des Garde-Korps am diesjährigen Aushebungs-Geschäft.
Berlin, den 18. Januar 1878.
Unier Bezugnahme auf §. 2, 1 der Rekrutirungs-Ordnung setzt das Kriegs-Ministerium hiervurch fest, daß
Stabsoffiziere des Garde-Korps den diesjährigen Aushebungs-Geschäften in den Bezirken bezw. preußischen
Gebietstheilen der 1., 6., 11., 13., 19., 22., 27., 30., 36., 37., 42. und 61. Infanterie-Brigade beizuwohnen haben.
Die Reisepläne sind Seitens der bezeichneten Brigaden rechtzeitig dem Königlichen General-Kom-
mando des Garde-Korps vorzulegen.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 267. 1. 78. A. 1.
Nr. 23.
Anträge auf Verleihung des Dienstauszeichnungskreuzes an Zeugoffiziere und Offiziere bei den
technischen Instituten.
Berlin, den 18. Januar 1878.
Im Verfolg der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 4. Jannar pr. (Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 7 pro
1877), sowie mit Bug auf die §§. 35 und 36 der Instruktieon für die Brigade-Keommandos der Fuß-
Artillerie und den Erlaß des Allgemeinen Kriegs-Departements vom 10. Jannar 1874 (Armee-Verordnungs-
Blatt Nr. 1 pro 1874) macht das Kriegs-Ministerium hiermit bekannt, daß die Anträge auf Verleihung des
Dienstauszeichnungskrenzes an sämmtliche Zeugoffiziere und an Offiziere der technischen Institute — Gewehr-
und Munitions-Fabriken, Artillerie-Werkstätten, Feuerwerks-Laboratorium, Geschützgiesterei, Geschoßfabrifk,
Pulverfabriken — für die Folge Seitens der Königlichen Gencral-Kommandos und zwar mittelst Gesuchsliste
für den Monat März Allerhöchsten Orts zur Vorlage zu bringen sind.