Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwölfter Jahrgang (12)

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Für die Auswahl der Dispositions-Urlauber wird unter Hinweis auf 8. 14, 2 der Rekrutitungs- 
Ordnung neben der vorzugsweisen Berücksichtigung der dienstlichen Interessen die besonders sorgfältige Erwä- 
gung der häuslichen Verhältnisse empfohlen. 
Zu II. Die in die Jäger-Bataillone (einschließlich des Garde-Schützen-Bataillons) zur Einstellung 
kommenden Forstlehrlinge (§. 1, 3 und 2, 8 der Rekrutirungs-Ordnung) bleiben, da sie nach Maßgabe des 
. 65, 7 der Ersatz-Ordnung zur Kategorie der Freiwilligen zählen, bei der Berechnung des anzumeldenden 
Ersatz-Bedarfs außer Betracht. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 835, 1. 78. A. 1. v. Kameke. 
  
Nr. 21. 
Heranziehung von Lieutenants des Friedensstandes zur Musterung. 
Ich bestimme hierdurch, daß die nach Maßgabe des §. 60, 1 der Ersatzordnung dem Musterungs Personal 
zuzutheilenden Infanterie-Offiziere aus der Zahl der Lieutenants des Friedensstandes auszuwählen sind. Nur 
wenn solche nicht verfügbar sein sollten, darf die Heranziehung von Lieutenants des Beurlaubtenstandes statifinden. 
Berlin, den 25. Januar 1878. 
« Wilhelm. 
v. Kameke. 
Berlin, den 29. Januar 1878. 
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hierdurch zur Kenntniß gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
An das Kriegs-Ministerium. 
No. 836. 1. 78. A. 1. 
  
Nr. 22. 
Theilnahme von Stabsoffizieren des Garde-Korps am diesjährigen Aushebungs-Geschäft. 
Berlin, den 18. Januar 1878. 
Unier Bezugnahme auf §. 2, 1 der Rekrutirungs-Ordnung setzt das Kriegs-Ministerium hiervurch fest, daß 
Stabsoffiziere des Garde-Korps den diesjährigen Aushebungs-Geschäften in den Bezirken bezw. preußischen 
Gebietstheilen der 1., 6., 11., 13., 19., 22., 27., 30., 36., 37., 42. und 61. Infanterie-Brigade beizuwohnen haben. 
Die Reisepläne sind Seitens der bezeichneten Brigaden rechtzeitig dem Königlichen General-Kom- 
mando des Garde-Korps vorzulegen. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 267. 1. 78. A. 1. 
  
Nr. 23. 
Anträge auf Verleihung des Dienstauszeichnungskreuzes an Zeugoffiziere und Offiziere bei den 
technischen Instituten. 
Berlin, den 18. Januar 1878. 
Im Verfolg der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 4. Jannar pr. (Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 7 pro 
1877), sowie mit Bug auf die §§. 35 und 36 der Instruktieon für die Brigade-Keommandos der Fuß- 
Artillerie und den Erlaß des Allgemeinen Kriegs-Departements vom 10. Jannar 1874 (Armee-Verordnungs- 
Blatt Nr. 1 pro 1874) macht das Kriegs-Ministerium hiermit bekannt, daß die Anträge auf Verleihung des 
Dienstauszeichnungskrenzes an sämmtliche Zeugoffiziere und an Offiziere der technischen Institute — Gewehr- 
und Munitions-Fabriken, Artillerie-Werkstätten, Feuerwerks-Laboratorium, Geschützgiesterei, Geschoßfabrifk, 
Pulverfabriken — für die Folge Seitens der Königlichen Gencral-Kommandos und zwar mittelst Gesuchsliste 
für den Monat März Allerhöchsten Orts zur Vorlage zu bringen sind.
	        
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