Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwölfter Jahrgang (12)

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der Verordnung, betreffend die Tagegelder und Reisekosten der Personen des Soldatenstandes des Preußischen 
Heeres vom 15. Juli 1873 (A.-V.-Bl. pro 1873 S. 207) für die Reisen nach den einzelnen Garnisonorten 
selbst keine Reisekosten erhalten. 
Vorstehendes findet auf die Inspizirungsreisen der Militär-Intendanten Anngemäße Anwendung. 
In Fällen, in denen bisher anders verfahren, ist von einer Ausgleichung Abstand zu nehmen. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
v. Hartrott. Dresow. 
No. 583. 9. M. O. D. 3. 
  
Nr. 276. 
Ausgabe der neuen „Vorschrift für die Instandhaltung der Waffen bei den Truppen.“ 
Berlin, den 7. November 1878. 
Die vorgenannte endgiltig festgestellte Vorschrift ist im Druck vollendet und wird den Kommando-Behörden 2c. 
demnächst in der dem Druckvorschriften-Etat entsprechenden Anzahl Exemplare per Kouvert zugestellt werden. 
Das Nähere über das Inkrafttreten der Vorschrift enthalten die jedem Exemplar vorgehefteten Ein- 
  
führungs-Bestimmungen. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Voigts-Rhetz. Rautenberg. 
No. 336. 9. Art. 1. 
Nr. 277. 
Ausrüstungs-Nachweifung der Brückentrains eines Armeekorps. 
Berlin, den 14. November 1878. 
Nechstehende Aenderungen in der vorgenannten Nachweisung werden zur allgemeinen Kenntniß gebracht. 
—..— 
  
  
  
  
  
  
  
· No. Sei 
8 Titel Seite Bezeichnung der Aenderungen. 
B 
der Nachweisung 
1|IIIMI 1 6 In Rubrik 1b ist die Klammer mit dem Texte zu streichen. 
2I. 4 6 In Rubrik 1b muß es statt „Futterbeutel“ heißen „Freßbeutel“. 
3 III. 9 8In Rubrik 1b Zeile 7 v. v. ist „doppelten“ in „einfachen“ umzuändern; in der 
5 Nubrik 1d ist statt „26,00“ zu setzen: „25,00.“ 
’· Es ist einzuschalten: 
4 III. 16 10 in Rubrik 1b hinter „Paar“ „nebst je einer Garnitur (= 4 Stück) Steckstollen.“ 
5 III. 18 10 als Pos. 18a bezw. 18b „Karabiner-Schuhe mit Schuh= und Schlagriemen, per 
und Reitpferd 1.“ In die Rubriken 1c 2h 3g 4. 5. 6a und 6b 
11 ist einzutragen 36. 9. 18. 18. 36. — 36. 
6 JIII. 22 10Das Sternchen in Rubrik 10 ist zu streichen. 
7II. 40 144% Das Kreuz in NRubrik 6a und die Bemerkung in Rubrik 7 sind zu streichen. 
8 ITV. B. 11 18 In den Rubriken 1c 2g 2b 31 30. 4. 5. 6b beider Positionen haben die Zahlen 
u. 7. 
9 IWV 5. 12115 zu lauten 9. 1. 4. 1. 1. 8. 9. 9. 
10 VII. Ca.u 26. In Rubrik 1d ist statt „40,00“ zu setzen: „50,00“ und als Bemerkung aufzu- 
«·«· nehmen: „Der Ambos alten Modells wiegt 40,00 k." 
11|VII. Ca.3?|B Desgl. ist das Gewicht „100,00 k“ umznändern. 
12 VII. Ca. 32 28.,Bei beiden Positionen ist die Bemerkung aufzunehmen: „Pos. 39 und 490 fallen 
1 u. 44 bei Ambossen neuer Form fort.“