Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Zwölfter Jahrgang (12)

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Es haben in Folge dessen die Anträge für Zeugoffiziere bei den Artillerie-Depots und bei den 
Fuß-Artillerie-Brigaden durch letztere, die Anträge für Offiziere einschließlich Zeugoffiziere bei den Genchr- 
und Munitions-Fabriken durch die Inspektion der Gewehrfabriken an die betreffenden General-Kommandos 
zu gelangen, während es hinsichtlich der Anträge für Offigiere einschließlich Zeugoffiziere bei den technischen 
Instituten der Artillerie bei dem durch den vorallegirten Erlaß vom 10. Januar 1874 angecordneten Ein- 
reichungsver fahren sein Bewenden behält. 
In Gemäßheit des Vorstehenden und der Allerhöchsten Kabinets-Ordre vom 8. Mäch pr. (Armec- 
Verordnungs-Blatt Nr. 7 pro 1877) bleiben nunmehr auch die Beglaubigungsscheine über den rechtmäßigen 
Besitz des Dienstauszeichnungskreuzes an die vorgedachten Offiziere Seitens der General-Kommandos zu 
ertheilen. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 663. 12. A. 2. 
  
Nr. 24. 
Garnison-Baudistrikte im Bereich des 10. Armee-Korps. 
Berlin, den 18. Januar 1878. 
In Modifizirung der durch das Armee-Verordnungs-Blatt S. 127 bis 130 pro 1877 publizirten Uebersicht 
der Revisionsbezirke und Baudistrikte im Garnison-Bauwesen wird bestimmt: 
1) Vom Baudistrikt Hannover tritt das Remonte-Depot Hunnesrück zum Baudistrikt Braunschweig über. 
2) Vom Baudistrikt Braunschweig scheidet dagegen die Garnison Uelzen aus und wird dem Banudistrikt 
Hannover zugelegt. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 408. 1. M. O. D. 4. 
  
Nr. 25. 
Heransgabe eines Eisenbahn-Verordnungs-Blattes. 
Berlin, den 23. Januar 1878. 
Fr# die Staatseisenbahn-Verwaltung wird seit dem Beginn dieses Jahres im Handels-Ministerium ein eignes 
Publikationsorgan unter der Bezeichnung „Eisenbahn-Verordnungs-Blatt"“, in Kommission bei Karl Heymanns 
Verlag Berlin W., herausgegeben. 
In dasselbe wird — unbeschadet der Publikation durch die gesetzlich vorgeschriebenen Organe (Gesetz- 
sammlung 2c.) — hauptsächlich Folgendes Aufnahme finden: 
1) Ji zr Aublisatien bestimmten Allerhöchsten Erlasse über Eisenbahn-Angelegenheiten (Konzessienen, 
Privilegien 2c.), 
2) Allgemeine Erlasse, sowie im Einzelfalle ergehende Bescheidungen, sofern und soweit sie für den 
Geschäftsbereich der Staats-Eisenbahn-Verwaltung und der Eisenbahn-Aufsichtsbehörden des Staates 
von allgemeiner Bedeutung sind, 
3) Jatlchesaunten der Gerichte und Verwaltungs-Gerichte, welche für das Eisenbahnwesen von besonderem 
nteresse sind, 
4) Nachrichten über die Eröffnung des Betriebes auf Bahnstrecken, die Einrichtung und Eröffnung von 
Stationen und Haltestellen, Hersonalien (Ernennungen, Beförderungen 2c., welche vom Handels- 
Ministerium aus erfolgen). 
Auch liegt es in der Absicht, Abhandlungen und Mittheilungen über das Eisenbahnwesen und 
verwandte Gebiete zur Veröffentlichung zu bringen und zu diesem Zwecke ein dem Blatte beizn- 
gebendes nicht amtliches 
„Archiv für Eisenbahnwesen“ 
in zwanglosen Heften erscheinen zu lassen. 
Das Verordnungs-Blatt, dessen erste Nummer am 7. d. Mts. erschienen ist, wird in unbestimmten 
Fristen — in der Regel monatlich zweimal — ausgegeben werden und nebst etwaigen Beiheften 
den Staatseisenbahn-Verwaltungs= und den staatlichen Eisenbahn-Aufsichtsbehörden dienstlich zugehen.
	        
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