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die Verdienstmedaille in Gold,
insofern dieselben für Tapferkeit im Kriege verliehen sind.
Potsdam, den 19. November 1878.
Im Allerhöchsten Auftrage Seiner Majestät des Kaisers und Königs:
Friedrich Wilhelm, Kronprinz.
In Vertretung des Reichskanzlers:
Hofmann. v. Kameke.
Berlin, den 15. Dezember 1878.
Vorstehender Allerhöchster Erlaß wird mit dem Hinzufügen zur Kenntniß gebracht, daß wegen
Zahlbarmachung der auf Grund desselben zuständigen Ehrenzulage die Festsetzungen vom 3. Juli d. J.,
Nr. 904. 5. M. O. D. 1 (A. V. Bl. Seite 151/152) gleichmäßig Anwendung zu sinden haben.
Kriegs-Ministerium.
No. 158. 12. M. O. D. 3. v. Kameke.
Nr. 293.
Begleitung beim Frontabgehen von Ehrenwachen.
Berlin, den 7. Dezember 1878.
Es wird hierdurch bekannt gemacht, daß einer Allerhöchsten Bestimmung zufolge bei Ehrenwachen künftig
nur die mitanwesenden Königlichen Prinzen und die Vorgesetzten des betreffenden Truppentheils, von den
übrigen Anwesenden aber Niemand weiter die Front mit hinuntergehen sollen.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 124. 12. A. 1.
Nr. 294.
Berichtigung der Instruktion über die Prüfung zum Feuerwerks-Lieutenant vom 11. Jannar 1868.
Berlin, den 9. Dezember 1878.
Der nachträglich beigefügte §. 11 „Zusatzbestimmung betreffs der Examinanden der Marine“ ist zu streichen.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 304. 11. 78. Art. 1.
Nr. 295.
Landwehr-Bezirks-Eintheilung des XII. (Königlich Sächsischen) Armee-Korps.
Berlin, den 9. Dezember 1878.
Laut Mittheilung des Königlich Sächsischen Kriegs-Ministeriums ist an Stelle der Königlichen Verwaltungs-
Kommission für die Schönburg'schen Rezeßherrschaften zu Glauchau eine Königliche Amtshauptmannschaft zu
Glauchau getreten.
Demgemäß ist in der Anlage 1 zu §. 1 der Ersatz-Ordnung vom 28. September 1875 Seite 121
als Verwaltungs-(beziehungsweise Aushebunge) Bezirk, welcher dem Bezirk des 2. Bataillons (Glauchau)
6. Königlich Sächsischen Landwehr-Regiments Nr. 105 entspricht,
die Amtshauptmannschaft Glauchau
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
zu setzen.
No. 158. 12. 78. A. 1.