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5. Beilage Nr. 2, Seite 120. In Rubrik 3 ist auf der 3. Zeile hinter Trainsoldaten einzuschalten:
„exkl. der Bahnhofs-Kommandanturen“.
zndeis Uebereinstimmung damit die 10. Zeile, lautend: „ad pos. 10 für je 2 Trainsoldaten“ zu
reichen.
Dafür ist bei laufende Nr. 10 „Bahnhofs-Kommandanturen“ Folgendes hinzuzufügen:
A. Bezüglich der Schreiber.
1. in Rubrik 3: „Für Schreiber von den Truppentheilen, welchen die Mannschaften bis dahin
angehört haben, aus überschießenden Beständen herzugeben“:
2. in Rubrik 4: „Ersatztruppen der in Rubrik 3 bezeichneten Truppentheile“;
3. in Rubrik 5: „die in Rubrik 3 bezeichneten Truppentheile".
B. Bezüglich der Trainsoldaten.
1. in Rubrik 3: „Für Trainsoldaten gegen Empfeng der reglementsmäßigen Einkleidungs-
Vergütung von Truppentheilen derjenigen Armee-Korps, deren General-Kommandos mit
der Mobilmachung der betreffenden Bahnhofs-Kommandanturen beauftragt sind, nach der
Repartition dieser General-Kommandos aus überschießenden Beständen herzugeben“
2. in Rubrik 4: „Ersatz-Truppentheil des Regiments 2c. aus dessen Beständen die Einkleidung
· erfolgt ist, gegen Vergütung des Etatspreises der Stücke aus der halbjährlichen Abfindung“.
6. Beilage Nr. 10, Seite 146. Zwischen lanfende Nr. 27 und 28 ist als Nr. 27 a einzufügen:
„Muonleder mit einer Kriegstragezeit von 48 Monaten“.
egs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 332. 12. 77. M. O. D. 3.
Nr. 42.
Eröffnung der Eisenbahn Mülhausen im Elsaß—Müllhein in Baden.
Berlin, den 14. Februar 1878.
Die Eisenbahn zwischen Mülhausen im Elsaß und Müllheim in Baden ist am 6. Februar d. J. eröffnet
worden.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. Dresow.
No. 330. 2. 78. M. O. D. 3.
Nr. 43.
Formulare zu Gestellungs-Ordres.
Berlin, den 17. Februar 1878.
Die Königliche Staatsdruckerei ist Behufs Vereinfachung des Schreibwesens bei den Truppen autorisirt worden,
dem Schema zur Gestellungs-Ordre — Nr. 11 zu §. 19 der Landwehr-Ordnung — allgemein diejenigen
Zusätze beizudrucken, welche hinsichtlich des Empfangs der Marschgebührnisse durch die Erlasse des Militär-
Oekonomie-Departements vom 7. September 1876 (Armee-Verordnungs-Blatt S. 186) und vom 6. April
1877 (Armee-Verordnungs-Blatt S. 65) vorgeschrieben sind. Je nach dem verschiedenartigen Bedürfniß
können diese Zusätze einzeln oder ganz durch Alschneiren entfernt werden. Indem das unterzeichnete Depar-
tement hiervon Kenntniß giebt, bemerkt dasselbe, wie die neuen Formulare unter Lit. A. Nr. 166 von der
Königlichen Staatsdruckerei zu beziehen sind, daß es jedoch Behufs Räumung des großen Rests der bisherigen
einseitigen Formulare wünschenswerth erscheint, diese auch ferner in allen Fällen zu verwenden, in welchen die
Gestellungs-Ordres besonderer Zusätze nicht bedürfen, und daß daher bei den Bestellungen solche wälle aus-
drücklich zu bezeichnen sein werden.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Voigts-Rhetz. v. Wittich.
No. 109. 2. 78. A. 1.