Armee-Verordnunge-Platt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
12. Jahrgang. Berlin, den 29. März 1878. Nr. .
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besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.
Nr. 63.
Generalstabs-Uebungsreisen im laufenden Jahre.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genehmige Ich, daß in diesem Jahre Generalstabs= Uebungsreisen bei
dem Garde-Korps, dem 1., 2., 3., 4., 7., 8., 9., 10., und 14. Armee-Korps stattfinden. Das Kriegs-Ministe-
rium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 21. März 1878.
Wilhelm.
v. Kameke.
An das Kriegs-Ministerium.
Berlin, den 27. März 1878.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 831. 3. 78. A. 2.
Nr. 64.
Zusatzbestimmung zur Instruktion zum Reitunterricht.
Berlin, den 27. März 1878.
Seine Mgjestät der Kaiser und König haben folgende Bestimmung zu genehmigen geruht:
„Bei dem Abtheilungsreiten nach Anleitung der Instruktion zum Reitunterricht ist Richtung und im
„geschlossenen Gliede auch Fühlung den Grundsätzen des Exerzir-Reglements für die Kavallerie gemäß.“
Vorstehendes wird zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 722. 3. A 1.
Nr. 65.
Anzeige der Kommande-Behörden beziehungsweise Truppentheile, betreffend den Zeitpunkt der Publi-
kation der bezüglichen Allerhöchten Kabinets-Ordres an die mit Peufion ausscheidenden Offtziere
und im Offizierrange stehenden Militär-Aerzte.
Berlin, den 11. März 1878.
Mit Bezug auf den 8. 23 des Geldverpflegungs-Reglements für das Preußische Heer im Frieden vom
24. Mai 1877 wird hierdurch Folgendes bestimmt: