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Nr. 70.
Berlegung des Stabsguartiers des 1. Bataillons (Eberswalde) 7. Brandenburgischen Landwehr-Regi-
ments Nr. 60 von Eberswalde nach Bernan und denächstige anderweitige Bezeichnung genannten
ataillons.
Berlin, den 23. März 1878.
Seine Majestät der Kaiser und König haben mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 14. d. Mts. zu ge-
nehmigen geruht, daß am 1. Juli d. Is. das Stabsquartier des 1. Bataillons (Eberswalde) 7. Branden-
burgischen Landwehr-Regiments Nr. 60 von Eberswalde nach Bernau verlegt werde, und daß vom gedachten
Zeitpunkte ab das genannte Bataillon die Bezeichnung 1. Bataillon (Bernau) 7. Brandenburgischen Land-
wehr-Regiments Nr. 60 anzunehmen hat, was hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht wird.
Kriegs-Ministerium.
No. 514. 3. A. 1. v. Kameke.
Nr. 71.
Berlegung des Stabsgqnartiers des 2. Bataillons (Brühl) 2. Rheinischen Landwehr-Regiments Nr. 28
von Brühl nach Bonn und demunächstige anderweite Bezeichnung des genannten Bataillons.
Berlin, den 23. März 1878.
Sieine Majestät der Kaiser und König haben mittelst Allerhöchster Kabinets-Ordre vom 14. d. Mts. zu ge-
nehmigen geruht, daß am 1. Juli d. 96. das Stabsgqgnartier des 2. Bataillons (Brühl) 2. Rheinischen Land-
wehr -Regiments Nr. 28 von Brühl nach Bonn verlegt werde, und daß vom gedachten Zeitpunkte ab das
genannte Bataillon die Bezeichnung 2. Bataillon (Bonn) 2. Rheinischen Landwehr--Hlegiments Nr. 28 anzu-
nehmen hat, was hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht wird.
Kriegs-Ministerium.
No. 513. 3. 78. A. 1. v. Kameke.
Nr. 72.
Eröffnung eines zweiten Garnison-Lazareths für Berlin.
Berlin, den 23. März 1878.
Das neu erbaute
2. Garnison-Lazareth Berlin
bei Tempelhof wird am 5. April d. Is. eröffnet, und gehen von da ab die für einzelne Truppentheile hiesiger
Garnison bestehenden Spezial-Lazarethe ein.
Das erstgenannte neue Lazareth gehört zu den Garnison= Anstalten von Berlin. Das bisherige
Garnison-Lazareth, Scharnhorststraße 11 hierselbst, wird ferner die Bezeichnung
1. Garnison-Lazareth Berlin
führen.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 298 3. M. M. A.
Nr. 73.
Zureisekosten für in der Militär-Berwaltung vorübergehend beschäftigte Baumeister 2c.
Berlin, den 23. März 1878.
Den Militär-Verwaltungsbehörden wird unter Hinweis auf den allgemeinen Erlaß des Herrn Handels-
Ministers vom 5. Oktober 1852 — Ministerialblatt Nr. 9 pro 1852 — der bestehende Grundsatz Behufs
Beachtung hierdurch in Erinnerung gebracht, wonach die vorübergehend für bestimmte Bauausführungen gegen
Diäten zu beschäftigenden Baumeister und Bauführer in der Regel auf eigene Kosten an den Ort, wo ihnen
die Beschäftigung gewährt wird, sich hinbegeben müssen.