„Festgestellt auf. .. A.. . für Bekleidungsstücke exkl. Tuch,
auf . . J J für Ausrüstungsstücke exkl. Tuch bezw. Kürasse,
zusamenen auf —. #5 wörtlich 2c., zur Zahlung gegen visirte Onittung und Ver-
ausgabung beim Kapitel 26 des Etats pro 18../ . mit
J unter Titel 4 und
...J unter Titel 5.
Der vom Regiment einzuziehende Betrag für Tuch ist mit .. . M.. . J, wörtlich 2c., beim
Titel 6 des genannten Kapitels in Rückeinnahme zu stellen."“
b. wenn die Summe der Anrechnungen für Tuch 2c. geringer ist, als der zu liquidi-
rende Betrag:
„Festgestellt auf . .. M.. . J fur Bekleidungsstücke erkl. Tuch,
auf A. J für Ausrüstungsstücke exkl. Tuch bezw. Külasse,
auf 4 1 für Tuch bezw. für Kürasse,
zusammen auf —. 7½ wörtlich 2c., zur Zahlung gegen visirte Quittung und Ver-
ausgabung beim Kapitel 26 des Etats pro 18 ./ mit
. unter Titel 4,
..J unter Titel 5,
.JJ unter Titel 6.
EGê ) den ten 18
Königliche Intendantur des . Armee-Korps.“
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Nr. 76.
Angabe der Uebergangsstation Sachsenhausen in den betreffenden Requisitionsscheinen 2c.
Berlin, den 11. März 1878.
E- wird darauf aufmerksam gemacht, daß in den Regquisitionsscheinen, welche für solche Transporte aus-
estellt werden, die in der Richtung von Bebra nach Mainz und umgekehrt befördert werden, als Uebergangs-
siatien nicht Frankfurt aM., wie bieher häufig geschehen, sondern Sachsenhausen anzugeben ist.
in gleiches Verfahren ist bei denjenigen Transporten zu beobachten, welche von der Frankfurt-
Bebraer Bahn auf die Main-Neckar-Bahn oder umgekehrt übergehen.
Beim Uebergange der Transporte von einer Bahn auß die andere sind zur Abstempelung der Fahr-
scheine solche Stationen zu bestimmen, an denen nach dem Kursbuche ein längerer Aufenthalt stattfindet.
Schließlich wird noch bemerkt, daß die Nachbarbahnen der Hessischen Ludwigs-Bahn gegen Norden,
Nordwesten und Nordosten direkte Requisitionsscheine über das eigene Bahngebiet hinaus nicht zulassen, so
daß Frankfurt aM. beziehungsweise Sachsenhausen, Hanau, Bingerbrück und Aschaffenburg als Endpunkte
zu gelten haben, während in südlicher und südwestlicher Richtung direkte Scheine über die pfälzischen Bahnen,
einestheils bis zur Pfälzisch-Kreußischen Uebergangsstation Neunkirchen und anderntheils über Lanterburg und
Weißenburg nach allen Stationen der Reichsbahnen, sowie über Mannheim nach allen badischen Staatsbahn-
stationen ausgefertigt werden können.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. Dresow.
No. 219. 2. 78. M. O. D. 3.
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Nr. 77.
Liquidirung der Fuhrkosten, welche bei Besichtigung von Garnison-Einrichtungen entstehen.
Berlin, den 16. März 1878.
Zur Herbeiführung eines bletchmäsigen Verfahrens wird hierdurch bestimmt, daß alle inspizirenden
Pheren Offiziere, welche auf ihren Dienstreisen, den darüber gegebenen Bestimmungen entsprechend, sich zur
esichtigung von entfernt liegenden Garnison-Anstalten 2c. eines Fuhrwerks bedienen, die Kosten für icses