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Armee-Verordnungs-Mlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
13. Jahrgang. Berlin, den 7. Mai 1879. Nr. 12.
Gedruck und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vbierteljährliche 7–Iö7 dieses Vlaltes betrãgt 1 . 50 . Abonnirt lann werden: wꝛr bei den
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 6
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet 6r nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 J1 berechnet, kalls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.
III.
Verleihung einer Auszeichnungsschnur an die zu den Unteroffizier-Vorschulen kommandirten Unteroffiziere.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß die zu den Unteroffizier- Vorschulen kommandirten Unter-
ossiziere, insofern sie sich nach dem Befinden des Juspekteurs der Infanteric-Schulen in dem gedachten Kom-
mando Verhältniß bewährt haben, eine Auszeichnungsschnur anlegen sollen, wie solche nach Maßgabe Meiner
Ordte vom 27. Februar 1868 den zu den Unterofsfizier-Schulen kommandirten Unterofsizieren verliehen worden ist.
Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 12. April 1879.
Wilhelm.
v. Kameke.
An das Kriegs-Ministerium.
Berlin, den 27. April 1879.
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird hierdurch zur Kenniniß der Armee gebracht.
Kriegs- Ministerium.
v. Kameke.
No. 480 4. 78. A. 1.
112.
Aenderungen im rnun eglement für die Infanterie.
Jc genehmige hierdurch die Mir vorgelegten in der Anlage verzeichneten Aenderungen im Neuabdruck des
Ere#zit-Reglements vom 1. März 1876, wonach Sie das Weitere zu veranlassen haben.
Wiesbaden, den 24. April 1 870.
Wilhelm.
v. Rameke.
An den Kriegs-Minister.
No. 1677. 4. K. Nl.
Aenderungen
im Neuabdruck des Exerzir-Neglements vom 1. März 1876.
1) Auf Seite 46
sind in der Ueberschrift des §. 22 die Worte: „Gliedersalve oder“ und im Tcxt in der 4. und 3. Zeile
von unten die Worte: „entweder mit dem 1. oder 2. Gliede, oder“ zu streichen.