Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreizehnter Jahrgang (13)

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2) Auf Seite 47 
sind in der 3., 4. und 5. Zeile von oben die Worte: „Erstes Glied, oder Zweites Glied oder 
Erstes und Zweites Glied,“ zu streichen; in der 6. Zeile von oben ist stalt des Wertes: „be- 
nannten“ das Wort: „beiden“ zu setzen; in der 9. und 10. Zeile von oben sind die Worte: „gerade 
bei dieser Art des Feuerns“ zu streichen; ist dem §. 23 unter dem Text als Anmerkung anzufügen: 
„die in der Schieß-Instruktion für die Infanterie gegebenen allgemeinen Grundsätze für die Ver- 
wendung des Infanteric-Gewehrs M/71 sind auch hier maßgebend.“ 
:33) Auf Seitc 48 
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sind in der 13., 14. und 15. Zeile von oben die Worte: „es sich, ohne Rücksicht auf den Patronen= 
verbrauch, ganz besonders um eine möglichst große Zahl von Treffern handelt und“ zu streichen und 
in den 17. Zeile von oben hinter dem Worte: „ist", die Worte: „bei geschlossenen Abtheilungen“ 
einzufügen. 
Auf Seite 64 
ist dem §. 37 unter dem Text als Anmerkung anzufügen: „Siehe die Anmerkung zu §. 23“. 
Auf Seite 65 
ist hinter dem ersten Absatz des §. 37 folgender Absatz einzuschieben: „Das Feuer ciner Schützenlinie 
wird entweder als Schützenfener (Einzelfener) oder als Salve abgegeben, die letztere Feuccart wird 
jedoch nur ausnahmsweise anzuwenden sein“; sind in der vorletzten Zeilec von unten das Wort: 
„Weckmäßig“ durch das Wort: „nothwendig" und das Weort: „Schnellfener" durch das Wort: 
Schüteenfeucr" zu ersetzen. 
Auf Seite 73 
ist hinter dem ersten Absatz von oben folgender Absatz einzuschieben: „das Kommando zu diesen 
Salven kann hier nur schwer den Lärm des Schützenfeners durchdringen. Es wird sich daher 
empfehlen. die unmittelbar seitwärts und vorwärts der geschlessenen Abtheilungen liegenden Schützen 
auch Salven geben zu lassen und zwar auf das an die geschlossenen Abtheilungen hierzu gerichtete 
Kommando.“ 
Auf Seite 111 
sind in der 11. Zeile von oben die Worte: „werden sie“ zu streichen und dafür folgende Worte zu 
seten: „behalten die Fahne und die Fahnen-Unterefsiziere ihren Platz zwischen diesen Kompagnien, 
welche“ und ist in der 12. Zeile von oben hinter dem Wort: „geführt“ das Wort;: „werden“ ein- 
guschalten. 
Auf Seite 117 
ist dem §. 84 als Anmerkung hinzuzusügen: „Siehe auch §. 43, S. 73, 2. Absatz." 
Auf Seite 118 
sind in der 8. und 7. Zeile von unten die Worte: „das Signal zum Schnellfener geben, und während 
die Züge der Tete feuern“, zu streichen; in der 7. Zeile von unten hinter dem Wert: „Bataillon" 
die Worte: „Zzum Feuergefecht“ einzuschicben und in der 2. Zeile von unten ver dem Wort: „Schnell- 
feuer" die Worte: „Salven= oder“ und hinter dem Work: „Schnellsener“ die Worte: „der Telen- 
Züge“ zu setzen. 
ite 122 
ist dem vorletzten Absatze anzufügen: „(§. 43, S. 73, 2. Absatz)". 
11) Auf Seite 124 
ist dem §. 89 unter dem Text als Anmerkung anzufügen: „Siehe auch §. 43, S. 73, 2. Absatz“. 
i 
12) Auf Seite 140 
13) 
14) 
ist der erste Absaß des 8. 101 mit Ausnahme des ersten Satzes zu streichen, und für den gestrichenen 
Tert Folgendes zu setzen: 
„Ec hat feindliche Ofsiziere und geschlossene Abtheilungen vorzugsweise zum Ziel zu nehmen. 
Die maßgebenden Festsetzungen, auf welche Entfernungen nach den verschiedenen Zielen zu schießen, 
welche Mastellungen hierbei zu nehmen und welche Fencrart anzuwenden ist, enthält die Schieß- 
Instruktion für die Infanteric.“ 
Auf Seite 147. 
ist der Ueberschrift des achtzehnten Kapitels als Anmerkung anzufügen: „Siehe auch die Anmerkung 
2 7. 
zu §. 23. 
Auf Seite 155 
sind in der 4. Zeile von oben die Worle: „Massen= und Schnellfener“ zu streichen und dafür das 
Wort: „Massenfeucr“ zu setzen.
	        
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