Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreizehnter Jahrgang (13)

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Nr. 124. 
Bekanntmachung der Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee und Marine. 
Berlin, den 1. Mai 1879. 
Die nachstehende Bekanntmachung der Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee und Marine wird hierdurch 
zur Kenntniß der Armee gebracht. 
Kriegs-Ministerium. 
v. 
No. 1470. 4. K. M. ameke. 
Der unterzeichnete Verwaltungsrath bringt hiermit Folgendes zur Kenntniß der Armee und Marine: 
In der heute abgehaltenen sechsten ordentlichen Gencral-Versammlung der versicherten Mitglieder 
der dieeingen Anstalt wurde für das Jahr 1878 der sechste Rechenschafts-Bericht genehmigt und die Jahres- 
rechnung dechargirt. 
" Beie nichen Königlichen Truppentheilen 2c. kann von dem Berichte Einsicht genommen werden, 
auch ist die Direktion bereit, denselben auf Wunsch den Versicherten zukommen zu lassen. 
II. 
den 1. Juli 1879—= 
werden Anmeldungen von Versicherungs-Anträgen seitens unserer Direktion jederzeit bis spätestens zum 
15. Juni ce. entgegengenommen. 
III. 
Auf Grund der Kaiserlichen Postordnung vom 8. März cr. vermittelt die Postverwaltung vom 
1. April cr. ab im Wege der Post-Anweisung Geldbeträge bis zu 400 Mark einsch ließlich. 
Das Geldporto für Post-Anweisungen beträgt: 
bis einschließlich 100 Mark 20 Pf 
über 10 bis einschließlich 200 Mark 8 - 
Unter Hinweis auf die diesseitige Bekanntmachung vom 14. Januar cr. — Armee-Verordunngs- 
Blatt Seite 30 — haben hiernach sämmtliche Truppen= 2c. Kassen Beträge über 400 Mark der diesseitigen 
Anstalt per Brief zu Übermitteln. 
Berlin, den 22. April 1879. 
Verwaltungs-Rath der Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee und Marine. 
Der Vorsitzende. 
Für den nächsten Aufnahmetermin 
v. Tilly 
Generalmajor und Direktor des Departements für das Invalidenwesen im Kriegs-Ministerium. 
J. No. 1538. 79. I. 
Nr. 125. 
Vorräthighaltung von Formularen zu Personalbogen. 
Berlin, den 24. April 1879. 
Die durch die Verfügung des Königlichen Kriegs-Ministeriums vom 13. v. M. (459/3 Al, A.-V.-Bl. de 1879 
Seite 69) vorgeschriebenen Formulare zu den Personalbogen der Offiiere, Portepeefähnriche und Sanitäts= 
offiziere des Frievensstandes werden nach der von dem gedachten Königlichen Ministerium festgestellten 
Feie unter der Bezeichnung Littr. A Nr. 34 zum Preise von 6,90 .K& für 100 Bogen hierselbst vorräthig 
gehalten. 
Die Formulare zu den Personalbogen für alle Offiziere, Sanitätseffiziere und oberen Militärbeamten 
des Beurlanbtenstandes nach Schema 2 der ankihr-Göberen t zu welchen die Proben von dem Köni lichen 
Kriegs-Ministerium, Allgemeines Kriegs-Departement, durch die Verfügung vom 25.Oktober 1877 (778/1077 4l 
kestgestellt worden sind, werden nach wie vor unter der Bezeichnung Littr. A Nr. 156 zum Preise von 6,90 
für 100 Vogen zur Abnahme bereit gehalten. 
Königliche Staatsdruckerei. 
 
	        
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