Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreizehnter Jahrgang (13)

Anlage 3. 
. 
122 
Uebersicht für die UAeberweisung der zu Festungsgefängnißstrafe verurtheilten Maunschaften. 
  
  
  
  
Armee- Bezeichnung des Gerichts, Angabe Bezeichnung Benert 
. der des Festungs- emerkungen. 
Korps welches verurtheilt hat. Strafdaner gefängnisses 
VII. Korps-Gericht, Gericht der Kom- Die Unteroffiziere 
mandantur Wesel, Garnison-Gericht A ohne Rücksicht Wesel sind in Wesel einzu- 
zu Münster. an stellen. 
die Strafdauer. 
Gericht der 13. und 14. Division. Cöln 
X. Korps-Gericht, Gericht der 19. Di- Die Unteroffiziere 
vision, der 20. Division, der Kom-“ ohne Rücksicht Wesel sind in Wesel einzu. 
mandantur Hannover und des Herzog= auf die Strafdauer. stellen. 
lich Braunschweigischen Kontingents. 
XI. Korps-Gericht, Gericht des Gon- Die Unteroffiziere 
vernements Mainz, der 21. Division, ind in Mainz cinzu- 
der 22. Division, der Großherzeglich ohne Rücksicht Mainz ellen. 
  
Heslischen (25.) Division und der 
ommandanturen Cassel, Darmstadt 
und Frankfurt a. M. 
  
auf die Strafdauer. 
  
Nr. 130. 
  
Designirung der militärischen Mitglieder der Mbschützu s-Kommissionen bei Requisition von Gebäuden 2c. 
im gsfacke 
Berlin, den 11. Mai 1879. 
Unter Bezugnahme a 
uf die Allerhöchste Verordnung vom 1. April 1876, betreff 
i 1 S. 14, 2—4 
setzes vom 13. Juni 1873 über die Kriegsleistungen — Ziffer 7, zu 
bestimmt, daß in denjenigen Fällen, in welchen für den Kricgsbedarf auf Grund des §. 3, 4 des vorbe- 
zeichneten Gesetzes die Ueberweisung von Grundstlicken und Gebänden von den Gemeinden bean zier 
end die Ausführung bes Ge- 
ü% — wird hiermit allgemein 
wird, 
durch die requirirende Militärbehörde, gleichzeitig mit dem Erlaß der diesfälligen Requisition an die zuständige 
Ziwilbehörde, darllber Bestimmung zu treffen ist, welcher Offizier bezw. Militär-Beamte und event. 
Maßgabe der obenerwähnten Allerhöchsten Verordnung — Zi 
der Abschätzungs-Kommission bei der Uebernahme der beanspruchten Grundst 
Kiegs= Minstrium. 
Arzt nach 
No. 1053. 
2. M. O. D. 2. 
Ausgabe eines neuen Megulatiss über die An 
Mit dem 28. März v. Is. ist an die Stelle des Regulativs über die Ausbildung, Prüfung und Anstellung 
des Forst 
ienstes in Verbindung mit 
v. Kameke. 
Nr. 131. 
tsbildung. 
e 
sfer 16 
ilitãt- 
33 — als Mitglich 
acke #c. mithuwirken hat. 
Prüfung und Austellung für die unteren Stellen 
m Militärdienste im Jägerkorps. 
Berlin, den 13. Mai 1879. 
für die unteren Stellen des Forstdienstes in Verbindung mit dem Militärdienste im Jägerkorps vom
	        
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