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« zu setzen:
Werufung, n die zerset von der Ober-Militär-Examinations-Kommission geordnet und binschu
randes u der Zulassungsfähigkeit der Angemeldeten einer Prfung unterworfen worden sind, erfolgt, direlt
den P an Truppentheile gerichtet, die Einberufung der Examinanden zu den Prüfungen nach Maß-
#ungen. gabe der Zahl der Anmeldungen und der Uinnhrichen Verhältnisse des Prüfungslokals.
Liegs-Mi nisterium.
ameke.
No. 983. 6. A. 2.
Nr. 176.
Eröffnung der Eisenbahnstrecke Salzungen—Stadtlengsfeld.
Berlin, den 2. Juli 1879.
Die im Bau befindliche Eisenbahn zwischen Salzungen, Vacha und „#aaltennordheim ist am 22. Juni d. Is.
auf der Strecke Salzungen—Dorndorf—Stadtlengsfeld eröffnet word
Kriegs-Ministerium; Mennre Se ne.
No. 71. 7. 79. M. 0. D. 3. v. Hartrott. Kühne.
Nr. 177.
Eröffnung der Eisenbahnstrecken Duisburg—Hochfeld—Qnakenbrück und Goldap—Lyuck—Prostken.
D Berlin, den 4. Juli 1879.
ie Eisenbahnstrecke Duisbur oncfeld-— uakenbrüch, sowie die Schlußstrecke Goldap—Lyck—Prostken der
Eisenbahn auseckt Duteburf SMpel ist am 1. Juli d. Is. eröffnet worden. *"ndpr
Kriegs- Minlsterium; Militär- Delon nie Departement.
Küô
v. Hartrot
No. 117/7. 79. M. 0. D. 3.
Nr. 178.
Ausgabe des neugedruckten IV. Abschnitts der Kriegsfeuerwerkerei.
Berlin, den 8. Juli 1879.
X. Absch Kiit der Kriegsfeuerwerkerei ist umgearbeitet und neu gedruckt worden. Durch deuselben wird
2 uo V. Abschnitt nebst Anhang, jedoch ausschließlich der zugehhrigen Zeichnungen, ungültig und
ist zu kasstren.
n1 Den betreffenden Behörden werden die für dieselben bestimmten Exemplare dieses neuen Abschnitts
unter Umschlag zugehen.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Keiggs. Depertement.
No. 8610. 5. 79. Art. 1. v. Voigts-Nhetz.
Nr. 179.
Nichtgewährung der Umzugskosten an die Kadetten bei ihrer Versetzung in die Armee.
E. Berlin, den 9. Juli 1879.
wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Kadetten für die Reisen. bei ihrer Ver etzung aus dem Kadetten-
Korps in die Armee nach den Erlassen vom 17. August 1850 — Nr. 5 geiah * ins om 27. November
1875 (I.-V.-Bl. S. 271) und vom 20. September 1876 (A.-V. v(5sn 192) auf Kinlemese und Tagegelder
nach der ihnen bei dem Uebertritt Armee ertheilten Charge, aber nicht auf die Gewährung einer Ver-
gütung für Umzugskosten Anspruch haben.
Kriegs- Ministeriumn Militär-Oekonomie- Departement.
No. 140/7. M. O. D. 3. . Hartrott. Kühne