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Nr. 180.
Deklaration des §F. 32, 2 und 3 des Geldverpflegungs-Reglements für das Preußische Heer im Frieden.
Berlin, den 9. Juli 1879.
Unter dem im 8. 32, 2 und 3 des Geldverpflegungs-Reglements vom 24. Mai 1877 erwähnten bestimmungs-
mäßigen Entlassungstage ist nicht der allgemeine Entlassungstag der Reserven, sondern überhaupt der
Tag, an welchem die aus allgemeinen oder besonderen Festsetzungen rc. folgende bestimmungsmäßige
Entlassung eintritt, zu verltehen.
Krlegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. Kühne.
No. 777. 6. 79. M. O. D. 3.
Nr. 181.
Nichtgewährung der Umzugskosten an die den Truppen zur Einstellung überwiesenen überzähligen
9 8 Unteroffiziere, Gefreiten und Füskiereöder- suuftellung Kterpief zählig
Berlin, den 10. Juli 1879.
Su Beseitigung von Zweifeln wird bemerkt, daß die überzähligen Unteroffiziere, Gefreiten und Füsiliere der
Unteroffizierschulen bei der Ueberweisung an die Truppen, kehbaft der Einstellung, keinen Anspruch auf die
Gewährung einer Vergütung für Umzugskosten haben.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. Kühne.
No. 143. 7. 79. M. O. D. 3.
Nr. 182.
Neue Ausrüstung-Nachweisung für Ausfall-Batterien C/73.
Berlin, den 12. Juli 1879.
Die bisherige Ausrüstungs-Nachweisung für Ausfall-Batterien C/73, angefertigt im Jahre 1875, ist in
diesem Jahre neu hfeste t worden, und wird die neue Nachweisung den Königlichen General-Kommandos
in der, nach dem Druckoorschriften-Etat erforderlichen Anzahl von Exemplaren für die betreffenden Kommando-
Behörden 2c. von hieraus per Convert zugesaudt werden.
Die bisherige Nachweisung tritt damit außer Kraft und ist zu vernichten.
Keiegs-Minssterium Allgemeines Kriegs-Departement.
v. . Müller.
No. 599. 6. 79. Art. 1. oigts-Rhetz
Nr. 183.
Abänderung des Formulars zum Verpflegungs-Rapport der Kavallerie-Regimenter.
Berlin, den 12. Juli 1879.
Auf Anregung des Rechnungshofes des Deusschen Reichs wird hierdurch bestimmt, daß vom lausenden Monat
ab bei den Kavallerie-Regimentern in dem tabellarischen Theile des Verpflegungs-Rapports der Nachweis Über
1) Lefeete als Kapitulanten,
2) Gefreite als Nichtkapitulanten,
3) Gemeine als Kapitulanten,
in drei besonderen Spalten zu fllhren ist. Zu diesem Behufe sind in den vorgedachten Rapporten die
bisher vorgesehenen bezüglichen drei Spalten für ·
1) Obergefreite,
2) Geseeie als Kapitulanten,
3) Gefreite als Nichtkapitulanten,
Gemeine als Kapitulanten,