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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
13. Jahrgang. Gerlin, den 30. Juli 1879. Nr. 17.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis vieses Vlattes belrägt 1.&. 50 J. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
· ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 609.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis verselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 — berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.
r. 185.
Neues Statut der Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee und Marine.
Berlin, den 23. Juli 1879.
In Nachstehendem wird das neue Statut der Lebensversicherungs-Anstalt für die Armec und Marine de 1879
sowie eine darauf bezügliche Bekanntmachung des Verwaltungsrathes dieser Anstalt zur Kenniniß der Armce
Gebracht.
Kriegs-Ministerium.
In Vertretung.
No. 1097. 7. K. M. v. Tilly.
Auf Ihren gemeinschaftlichen Bericht vom 31. Mai d. J. will Ich das Mir vorgelegte umgearbeitete
Stalut der Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee und Marine hierdurch genehmigen. Sie, der Kriegs-
Minister, werden mit der Ausführung dieses Erlasses beauftragt. -
Schloß Babelsberg, den 5. Juni 1879. „r
Wilhelm.
Leonhardt. v. Kameke. Graf zu Enlenburg.
An die Minister der Justiz, des Krieges und des Innern.
Statut
der Lebensversicherungs-Anstalt für die Armee und Marine 1879.
Abschnitt 1.
Allgemeine Bestimmungen.
F. 1. ·
Die von Seiner Majestät dem Kaiser und Könige genehmigte, auf Gegenseitigkeit gegründete Lebens-
versicherungs-Anstalt für die Armee und Marine hat, unter Vorbehalt ihrer Ausdehnung auf andere durch
das menschliche Leben bedingte Zweige der Versicherung, den Zweck, Kapilalien beim Eintritt des Todes,
Zweck der
Anstalt.
auch für den Fall des Tode5 im Kriege und bei inneren Unruhen zu versichern; auch nimmt sie Geld zur
Verzinsung als Sparkassen -Einlage an. Sie hat die Rechte einer juristischen Person, ihren Sitz in Berlin,
den Gerichtsstand vor dem Königlichen Stadtgericht daselbst.
" §.2.
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Garantie-Fonds überwiesen worden. Derselbe verbleibt in dieser Höhe und darf erst nach vollständiger
Verwendung des Sicherheits-Fonds — §. 4 — in Anspruch genommen werden.
Garantie-
Fonds.