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die Vorbesitzer baar gezahlte Entschädigung nach vorherigem Antrage beim Kriegs-Ministerium, Abtheilung
für das Remonte-Wesen, zurückerstattet werden darf.
Kriegs-Ministerium.
No. 316. 11. 78. R. A. v. Kameke.
Nr. 6.
Ermittelung der Entfernung nach bezw. von dem Bahnhofe behufs Gewährung besonderer Reisekosten.
Berl#in, den 30. Dezember 1878.
Im Anschluß an die Verfügung vom 12. Mai 1874 (M.-W.-Bl. S. 90), betreffend die Gewährung beson-
derer Reisekosten bei Dienstreisen mit der Eisen bahn für die: Sesecho nach resp. von dem Bahnhofe, sowie
in Abänderung der Verfügung vom 26. Juni 1875 (A. V.-Bl. S. 136), betreffend die Ermittelung der
bezilglichen Cntfernung nach und von dem Bahnhofe, Kir bestimmt, daß bei dieser Ermittelung sortan
lediglich das Kursbuch der Deutschen Reichs-Postverwaltung zu (Erunre zu legen ist.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
J. A.
v. Hartrolt. Kühne.
No. 125. 10. 78. M. O. D. 3.
Nr. 7.
Eröffnung der Eisenbahn Saargemünd—Sweibrücken.
Berlin, den 2. Jannar 1879.
Die Eisenbahn zwischen Saargemünd und Zweibrücken über Blieskastel ist am 30. Dezember 1878 cröffuct
worden.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
J. A.
v. Hartrott. Kühne.
No. 36. 1. M. O. D. 3.
Nr. 8.
Berichtigung der Vorschrift für die Instandhaltung der Waffen bei den Truppen. Berlin 1878.
Verlin, den 3. Jannar 1879.
Im §. 15 der vorberegten Vorschrift, Zeile 8 von oben, muß es slatt §. 32 heißen: „S. 3a“.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Veigts-Rhe 6. Nautenberg.
No. 779. 12. Art. 1.
Nr. 9.
Festsetzung des Preises des Gewehr-Pulvers.
Berlin, den 7. JZannar 1879.
Be dem Verlaufe ven Gewehr-Pulver aus den Artilleric. Depots an die Trurpen wird bis auf Weiteres
auivirt: für Gewehr-Pulver 3711. .00 .4. pro ks
: älteres Gewehr-Pulver 0,85 JK.