Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreizehnter Jahrgang (13)

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die Vorbesitzer baar gezahlte Entschädigung nach vorherigem Antrage beim Kriegs-Ministerium, Abtheilung 
für das Remonte-Wesen, zurückerstattet werden darf. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 316. 11. 78. R. A. v. Kameke. 
Nr. 6. 
Ermittelung der Entfernung nach bezw. von dem Bahnhofe behufs Gewährung besonderer Reisekosten. 
Berl#in, den 30. Dezember 1878. 
Im Anschluß an die Verfügung vom 12. Mai 1874 (M.-W.-Bl. S. 90), betreffend die Gewährung beson- 
derer Reisekosten bei Dienstreisen mit der Eisen bahn für die: Sesecho nach resp. von dem Bahnhofe, sowie 
in Abänderung der Verfügung vom 26. Juni 1875 (A. V.-Bl. S. 136), betreffend die Ermittelung der 
bezilglichen Cntfernung nach und von dem Bahnhofe, Kir bestimmt, daß bei dieser Ermittelung sortan 
lediglich das Kursbuch der Deutschen Reichs-Postverwaltung zu (Erunre zu legen ist. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
J. A. 
v. Hartrolt. Kühne. 
No. 125. 10. 78. M. O. D. 3. 
Nr. 7. 
Eröffnung der Eisenbahn Saargemünd—Sweibrücken. 
Berlin, den 2. Jannar 1879. 
Die Eisenbahn zwischen Saargemünd und Zweibrücken über Blieskastel ist am 30. Dezember 1878 cröffuct 
worden. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
J. A. 
v. Hartrott. Kühne. 
No. 36. 1. M. O. D. 3. 
Nr. 8. 
Berichtigung der Vorschrift für die Instandhaltung der Waffen bei den Truppen. Berlin 1878. 
Verlin, den 3. Jannar 1879. 
Im §. 15 der vorberegten Vorschrift, Zeile 8 von oben, muß es slatt §. 32 heißen: „S. 3a“. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Veigts-Rhe 6. Nautenberg. 
No. 779. 12. Art. 1. 
Nr. 9. 
Festsetzung des Preises des Gewehr-Pulvers. 
Berlin, den 7. JZannar 1879. 
Be dem Verlaufe ven Gewehr-Pulver aus den Artilleric. Depots an die Trurpen wird bis auf Weiteres 
auivirt: für Gewehr-Pulver 3711. .00 .4. pro ks 
: älteres Gewehr-Pulver 0,85 JK.