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Oleichzeitig wird genehmigt, daß die Mannschaften behufs Rückkehr zu ihren Truppentheilen von
Potsdam nach den bez. Garnisonen, soweit angängig, allgemein die Eisenbahn auf Regquisitionsschein benutzen.
Kriegs- Ministerium, Allgemeines Kriegs-Departement.
. J. A.
We. v. Goßler.
No. 112. 8. A. 1.
Nr. 204.
Aenderung des Holzgriffs des Infanterie-Offizier-Degeus.
Berlin, den 13. August 1879.
Es ist die Augtdnunß getroffen worden, daß der Holzgriff des Infauterie- Ossizier-Degens in seinem oberen
und unteren Theile, 11 bezw. 15 mm von den Enden entfernt, um 1,5 bezw. 1 mm nach allen Seiten ab-
zusetzen und daß zur Umwickelung des Holzgrifis für die Folge Silberdraht von 1,2 bis 1,3 mm Stärke zu
verwenden ist.
Der Verkaufspreis des kompleten Gefäßes zum Infanterie-Ossizier-Degen erhöht 0h dadurch auf
1¼ AM., * das Preisverzeichnist betreffend den Verkauf von Wassentheilen 2c. sub. VIII A. 12 zu be-
ti hgen i
Kriegs- Ministerium Allgemeines Kiegs- Departement.
. A. . V.
v. Vitkich. v. Sichart.
No. 618. 7. Art. 1.
Nr. 205.
Eröffnung der Eisenbahnstrecke Niederhohne — Treysa und der Eisenbahn Arnstadt — Ilmenau.
Berlin, den 13. August 1879.
Die Eisenbahnsteete Niederhohne — Treysa in am 2. August und die Eisenbahn zwischen Arnstadt und
Ilmenan am 6. August d. Is. eröffnet worden
Kriegs- Ministeium Militär-Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. Kühne
No. 303. 3. M. O. D. 3.
Nr. 206.
Wohnungsgeldzuschuß bei Truppen-Dislokationen im Anschluß au Uebungen.
Berlin, den 18. August 187)9.
Fur vi jenigen Fälle, in welchen nach Beendigung von Tnben-Uebungen (Herbst-Uebungen rc.) ein Garnison-
wechsel im Laufe eines Monats einzutreten hat, sind hinsichtlich der Fewährung des Wohnungsgeldzuschusses
die aus ähnlicher Veranlassung in den Erlassen vom 7. Juli 1873 unter Nr. 2 und 31. Juli 1874 unter Nr. 5
(A.-V.-Bl. 18973 S. 202 und 1874 S. 154) bereits aufgestellten Grundsätze maßgebend. Nach denselben
ist der Wohnungsgelozuschuß der neuen Garnison erst vom 1. des auf das Eintreffen in der letzteren
felgenden Monats ab zuständig.
Die hiernach etwa roihwendig werdenden Ausgleichungen sind nachträglich zu bewirken.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
v. Hartrott. Kühne.
No. 624. 7. 70. N. 0. D. 3.