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Armee -· Verordnungs- Blatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
13. Jahrgang. Berlin, den 21. September 1879. Nr. 20.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blaktes beträgt 1 X. 50 J. Abonnirt kann werden: berhalb bei den
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 6
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der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 204 berechnet, falls nicht für einzelne Numern noch
besonders eine Preizermäßigung festgesetzt ist.
Nr. 209.
Einsetzung einer besonderen Zeughaus-Verwaltung für Berlin.
Auf den Bericht vom 8. April d. Is. bestimme Ich: Zur Verwaltung des Zenghauses zu Berlin ist zum
1. Oktober dieses Jahres eine besondere Behörde mit der Dienstbezeichnung „Zeughaus-Verwaltung“ einzusetzen.
uge Verwaltung wird dem Kriegs-Ministerinm unterstellt, welches das Weitere zur Ausführung
dieser Ordre 1 veranlassen hat.
Berlin, den 12. April 1879.
Ihelm.
Otto Graf zu Stolberg. Falk. v. Kameke.
Friedenthal. v. Bülow. Hsmenn.
Graf zu Erlenhurg- Maybach obrecht.
Berlin, den 17. September 1879.
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hierdurch zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
In Vertretun ug.
v. Voigts-Rhetz.
An das Staats-Ministerium.
Nr. 210.
Abänderungen der Schieß.Instruktionen für die Infanterie, Kavalleriec, Fuß-Artillerie, Pioniere und den
n betreffs Aäi der Flaggensignale —’*. vi
Berlin, den 27. August 1879.
Un beim Scheiben-Schießen eine für alle Wassen einheitliche Anwendung der Flaggensignale am Ziel
herbeizuführen, bestimmt das Kriegs- Ministerium, daß die darülber bei der Artillerie gu4 das Schießen mit
dem Geschütz gültige Vorschrift allgemein in Kraft" zu treten hat.
Es bedeutet hiernach:
Flagge am Ziel: Es darf geschossen werden;
Seasheind= I der Flagge: Es darf nicht geschossen werden.
Die besresemen Instruktionen ändern sich demgemäß wie folgt:
Schieß-Instruktion für die Infanterie vom 15. November 1877.
Seite Nr. 6 ist zu streichen und dafür zu setzen
„6) Als *m# daß geschoffen werden darf, dient eine ir der Scheibe für die schiessende Abtheilung