Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreizehnter Jahrgang (13)

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sichar gemachte, roth-weiße Rahmen- Flagge von entsprechender Größe, welche von dem betreffendea 
beiter*) nicht aus der Hand gelegt sueen dar f.“ 
Seite 25, Zeile 9 und 10 von oben, die Wor 
„Der F P8 d er ist der Lebie, der art Bahn verläßt“ 
sind zu wwebben und dafür zu setzen 
„Die Flagge i# demnächsst wieder sichtbar zu machen.“ 
Seite 5, Zeile 19 von oben, die Worte: 
vorgestreckter Flagge" 
sind zu krn - dafür zu setzen: 
nachdem die — langsam zurückgenommen worden ist.“ 
il- Narahiner-Schieß- Instruktion für die Kavallerie vom 12. April 1877. — 
Seite 22, Absatz 6 ist zu streichen und dafür zu setzen: 
„6) 9 Seichen, daß gesch 1 werden darf, dient - seilwärts der Scheibe für die schießende Abtheilung 
chtbar gemachte, roth-weiße Rahmen. Flagge von entsprechender Größe, welche von dem betreffenden 
Schtar gen nicht aus der Hand gelegt rr darf.“ 
Seite 22, Zeile 7 aund 8 von oben, die Wor 
„Der F aggen-Träger ist der Letzte, der ur Bahn verläßt“ 
sind zu streichen und dafür zu bten 
„Die Flagge ist beletennn wieder sichtbar zu machen.“ 
Seite 22, Zeile 17 von oben, die Worte: 
mit vorgestreckter Frt Laage 
sind zu sreiße und dafür zu 
nachdem die Aen langsam zurückgenommen worden ist.“ 
III. Abänderungen der Schieß-Instruktion ver Dufanterie für die Fuß-Trtillerie und 
ioniere vom 29. Januar 1 
Disselten Abänderungen wie in 
Schieß-Instruktion für die Infanterie. 
IV. q lscheb-t, Instruktion für die Levallsrie, abgeändert für den Train, 
vom 13. Dezember 1878. 
Seite 21, Absatz 6 ist zu streichen und dafür zu setzen 
„6) Als Zeichen, daß beschose werden darf, dient eine ewär der Scheibe für die schießende Wehelang 
sichtbar gemachte, gLocheweih. Nahmen- #) Flagge von entsprechender Größe, welche von dem betreffenden 
Arbeiter **) nicht aus der Hand gelegt werden da f« 
Seite 21, Zeile 19 und 20 von oben, die Wor 
v Wgen Krie ist der Letzte, der die — verläßt" 
sind zu breichde -und dafür zu setzen: 
„Die Flagge ist demnächst wieder sichtbar zu machen.“ 
Seite 21, Zeile 3 von unten, die Worte: 
„mit vorgestreckter Flagge" 
sind zu weiät und dafür zu setzen: 
nachdem die Fraszger langsam zurückgenommen worden ist.“ 
Kiiegs Ministerium. 
.Kamelte. 
  
No. 8. 8. 79. A. 1. 
l 
*) Aus Scheihe oder Blechstreisen hergestellte durchbrochene Taseln sind dem Flaggentuche vorzuziehen, wei 
sie der brsnen weniger cbeheen e biet b " chbroch feln si Flaggenkuch 
n Arbeiter, welcher die **“ bedient und dieselbe grundsätzlich nicht aus der Hand legen sol. 
nicht, 2 , eugfteh. es sich eine Vorrichtung anzubringen, welche die Flagge, nachdem sie sichtbar gemacht i 
ragen
	        
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