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Nr. 236.
Nachtrag zum Schulverzeichniß vom 8. Januar d. Is.
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 25. Mär. 2. wico hierunter ein Nochtrags-Verkeichnß solcher
höheren Lehranstalten veröffentlicht, welche nach §. 9 der Wehrordnung vom 28. September 1875
zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die uh ir. T für den einjährig-freiwilligen Militär-
Hünst berechtigt sind.
Berlin, den 24. September 1879.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
Nachtrags-Verzeichniß
olcher iän Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse üUber die wissenschaftliche B
DI bühenen behran für den ainlihrig-tireirwili. Lieger Beue Heer sind. Isenicheftliche Befähigung
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Hesuch der zweiten Klasse
zur Darlegung der wisenschaftlichen Lefähigung genügt.
a. Gymnasien.
Königreich Hreußen,
Provinz Schlesie
Das Gymnasium zu Kreuzburg (bisher Kergiinnastun B. r. 9. des Verzeichnisses vom 8. Januar d. J.).
b. Realschulen erster Ordnung.
Großherzogthum Medllenburg-Shwerin.
Die Realschule zu *“ (bisher höhere Bürgerschule, B. c. III. ebenda).
II. Elsaß-Lothringen
Das Real-Gymnasium zu Gebweiler (bisher #el#grogymnasium, B. c. IX. 4 ebenda).
B. Lehranstalten,, bei welchen der einjährige erfolgreiche Vesuch der ersten Klasse
zur Darlegung der wissenschaftlichen Lefähigung erforderlich ist.
Aa. Progymnasien.
I. Königreich Preußen.
Provinz Ostpreußen.
1) Das Progymnasium zu Lötzen. 1dst ß
Provinz Westpreußen.
2) Das Progymnasium zu Löbau. Pro 9
vinz Hanno
3) Das Progymnasium zu Münden Grnn mit der- höheren Bürgerschule daselbst).
inprovinz.
3 Das Ptoghmnasium zu Brähl.
Eschweiler.
3 - - - *
II. Königreich Württemberg.
71) Das Lyzeum zu Canstatt aie m ’’i berechtigt, III. 1 und 3 des Verzeichnisses vom
*2) „Sßlingen 8. Januar d. J.
omnasien mit der Befugniß gültige Zeugnisse über die wissenschastliche Befähigung für den einjährig-
freiwilligen ai auch ihren von Lh hide ert am Unterrichte in der griechis 4 prache dispen g