Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreizehnter Jahrgang (13)

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Nr. 240. 
Erlänterungen zu den Stärke-Rapporten. 
“ Berlin, den 6. Oktober 1879. 
Behufs Herbeiführung eines gleichmäßigen Verfahrens hinsichtlich der in die Erläuterungen zu den Stärke- 
Napporten eusunehmenden Angaben wird bemerkt, daß unter dem Rubrum „zur Dienstleistung kommandirt" 
auch die zum Dienst einberufenen Offiziere des Beurlaubtenstandes nachzuweisen sind. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
No. 444. 8. A. 1. v. Voigts-Rhetz. v. Wittich. 
. Nr. 241. 
Ausgabe eines neuen Preis-Tarifs über Fabrikate der Geschütz-Gießerei zu Spandau beziehungsweise 
6 * der rnbriente zu 7 — 4½ blehangswei 
Berlin, den 11. Oktober 1879. 
Der vorgenannte Preis-Tarif, welcher vom 1. Oktober d. Is. ab Gültigkeit hat und an Stelle des im 
Januar 1875 emanirten gleichen Tarifs für die Geschütz-Gießerei getreten ist, wird den betressenden Behörden 2c. 
in derselben Agahl mittelst Umschlags zugehen, in welcher der Preis-Tarif von 1875 zur Ausgabe gelangt ist. 
Alle Bestellungen auf die in das Fach der Eisengießerei einschlagenden Fabrikate werden für die 
westlichen Artillerie-Depots, technischen Institute der Artillerie und Truppen 2c. von der Geschoß-Fabrik in 
Siegburg ausgefübrt. Die Anfertigung aller Bronze-Stücke, sowie derjenigen Gegenstände, welche sich direkt 
auf Geschütz-Nohre beziehen, erfolgt in der Geschütz-Gießerei. 
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement. 
v. Voigts-Rhetz. Krause. 
  
  
No. 232. 10. Art. 2. 
Nr. 242. 
Reisegebührnisse der einjährig-freiwilligen Aerzte. 
E Berlin, den 11. Oktober 1879. 
injährig-freiwillige Aerzte, welche während der Ableistung der zweiten Hälfte ihrer Dienstpflicht mit der 
Vertretung languigerder Assistenz-Aerzte außerhalb der selbshgemählten e Häst beauftragt werden, erhalten 
für die zu diesem Behufe üuchufahrezwe Reise die Reisekosten und Tagegelder nach den Sätzen für Unter- 
offiziere, welche das Offizier-Portepee tragen. 
Bei Kommandos mit Mannschaften gelten die hierüber bestehenden besonderen Bestimmungen. 
Wegen der Absindung bei der Entlassung wird auf die Erlasse vom 23. Februar 1878 und 20. Fe- 
bruar 1879 (A.-V.-Bl. S. 60 bezw. 64) Bezug genommen. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
. v. Hartrott. Kühne. 
No. 162/7. A. O. D. 3. 
 
	        
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