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Armee-Verordnungs-Blatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
13. Jahrgang. gerlin, den L1. November 1879. Nr. 25.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1./ 504. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den
ostanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69.
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern bieses Blattes; der Preis berselben richtet sich nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 4 berechnet, salls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist.
Nr. 257.
Reisebefugniß der Fuß-Artillerie-Inspekteure.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich in Abänderung Meiner Ordre vom 7. Mai 1874 Absatz 5,
daß den Fuß,-Artillerie-Inspekteuren aus Militärfonds künftig zu vergüten sind die Dienstreisen:
1) zur Musterung der untergebenen Truppentheile, wenn die Iuspekteure in einzelnen Jahren es für
nothwendig erachten, die Musterung selbst vorzunehmen,
2) zur alljährlichen Besichtigung der auf Schießplätzen oder an der Küste zu Schießübungen vereinigten
untergebenen Truppentheile,
3) zur alljährlichen Besichtigung der untergebenen Truppen während der Armirungs-Uebungen beziehungs-
weise der Uebungen im Festungs= und Belagerungs-Kriege,
4) zu größeren Belagerungs-Uebungen, an welchen Truppentheile der betreffenden Inspektion theilnehmen,
5) einem neu ernannten Inspekteur eine Orientirungs-Reise nach denjenigen Festungen seines Bereichs,
in welche er aus anderer dienstlicher Veranlassung während des betreffenden Jahres vorausslchtlich
nicht gelangt.
« Wird Häubhn eine nochmalige Reise zur Information über eine oder die andere Festung erwünscht,
so bedarf es in jedem Falle der besonderen Genehmigung des Kriegs-Ministeriums.
ie Frühjahrs-Rundreisen der Fußartillerie-Inspekteure kommen in Wepfall.
Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 23. Oktober 1879.
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke.
Berlin, den 5. November 1879.
Vorstehende Allerhöchste Ordre wird hierdurch bekannt gemacht.
Kriegs-Ministerium.
No. 907. 10. A. 1. v. Kameke.
Nr. 258.
Rations-Angelegenheit.
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich, daß Hauptleute und bieifnigen Stabsofsfiziere der Linie,
welchen laut Etal nur eine Nation zusteht, bei Kommandos als Führer von Uebungs-Bataillonen des Beur-
laubtenstandes für die Dauer der Uebung zwei leichte RNationen empfangen dürfen, wenn sie sich während