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Seite 371. B. 4. Die vor „desgl. Satz Amputationsmesser" unter Nr. 1 stehende 1 zu streichen
und eine 1 unter Nr. 2. an die Stelle des Striches zu setzen.
Seite 372. Zeile 11 und 12 oben links „1 — deögl. mit gemischten Instrumenten“ zu streichen.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 206. M. M. A.
Nr. 274.
Betrifft die Ersatzbehörden der Ministerial- und der dritten Instanz für Elsaß-Lothringen.
Berlin, den 2. Dezember 1879.
Die durch §. 2 Nr. 2 x der Ersatz-Ordnung dem Lerrn Neichskanzler zugewiesene Stellung in der Ministerial-
Instanz für Elsaß.Lothringen ist nach 8. 2 des Gesetzes, betreffend die Verfassung und vie Verwaltung Elsaß-
Lothringens vom 4. Juli 1879, auf den Kaiserlichen Statthalter in Elsaß-Lothringen zu Straßburg übergegangen.
Die Befugise der in der Ersatzbehörde dritter Instanz für Elsaß-Lokhringen fungirenden Zivil-
behörde (§. 2, 3 k. der Ersatz-Ordnung) nimmt, nachdem infolge des obengenannten Gesetzes das Ober-Präsidium
in Straßburg zu bestehen aufgehört hat, nach Maßgabe der Allerhöchsten Verordnung, betreffend die Ein-
richtung des Ministeriums für Elsaß-Lothringen vom 23. Juli 1879, das Kaiserliche Ministerium für Elsaß-
Lothringen, Abtheilung für Inneres, wahr.
Kriegs-Ministerium.
v. Kameke.
No. 572. 11. A. 1.
Nr. 275.
Eröffnung der Eisenbahn Malchin — Waren und der Eisenbahnstrecke Grandenz — Laskowitz.
Berlin, den 18. November 1879.
Die Eisenbahn zwischen Malchin und Waren sowie die Eisenbahnstrecke zwischen Graudenz und Laskowitz
sind am 9. beziehungsweise am 15. November d. Is. eröffnet worden.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
No. 393/11. M. 0. D. 3. v. Hartrott. Kühne.