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Armee-Verordnungs-Platt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
13. Jahrgang. terlin, den 29. Jannar 1879. Nr. 2.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69.
Der viertellährliche WBeämumerationspreig dieses Blattes beträgt 14 50 4. Abonnirt kann werden- Guberhalb bei den
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Verlin bei der Expedition, Kochstra
Bei Letzterer reat auc der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis ersellen richtet * 2 der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 4 berechnet, falls nicht für einhehne Nummern noch
besonders eine Preisermähigung festgesetzt ist.
Nr. 16.
Abänderungen zur Schieß-Instruktion für die Infanterie vom 15. November 1877.
Berlin, den 15. Jannar 1879.
Zu der Schieß. Instruktion für die Infanterie vom 15. Nevember 1877 sind die bisher ergangenen Ab-
änderungen. zusammengestellt und gedruckt worden.
Die erforderlichen Exemplare werden den Kommando-Behörden rc. in der bem Druckoorschriften-Etat
bezw. der diesseitigen Vertheilungs-Uebersicht vom 3. Dezember 1877 (Nr. 878. 11. A. 1) entsprcchenden
Whel per Couvert zugehen.
Infolge der Abänderung zu Seite 9 vorgedachter Instruktion kommt auch die Nummer 7
(Seite 6) der unter dem 29. Januar 1878 herausgegebenen Abänderungen für die Fuß-Artillerie und Pioniere
in Wegfall.
Kriegs- Ministrium.
v. Kame
No. 356. 1. A. 1.
Nr. 17.
Karabt Schieß-Instruktion für die Kavallerie, abgeändert für den Train.
Berlin, den 15. Jannar 1879.
Den Königlichen Kemmando-Behörden rc. werden von der „Karabiner-Schieß-Instruktion für die Kavalleric,
abgeändert für den Train“", vom 13. Dezember v. Is., die erforderlichen Exemplare von hier aus per Convert
zugehen.
Kriegs-Ministerium.
v. Kamese.
Nr. 18.
Rations-Vergütigungssatz für nicht vorhandene Pferde.
Berlin, den 15. Januar 1879.
M Bezug auf Passus 3 a der Verfügung vom 1. Jannar 1876 (Nr. 864. 12. 75. M. O. D. 5 — A. B
1 S. 3 — und auf die darin enthaltene Festsetzung zu 8. 126 des 9
T#es im Frieden,
betressend die event. Gewährung der Rations-Vergiltigung von 28 .K. monatlich pro Nalion
für nicht vorhandene Pferde,
No. 345. I. I.