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Provinz Schlesien. Rheinprovinz.
4. Die Gewerbeschule zu Breslau,) 14. Die höhere Gewerbeschule zu Barmen,)
5. - - * Brieg,“ 15. = Gewerbeschule zu Coblenz,)
6. - - Gleiivih,0) 16.- -öln,0)
7. - - -Görlitz,«) 17. - - * Elberfeld,)
8. - - Liegnitz.) 18. - Krefeld,?)
- = S ücken.
Provinz Sachsen. 19 » barbrücken.")
9. Die Gewerbeschule zu Halberstadt.o) II. Königreich Sachsen.
1 " — ·... Die höhere Gewerbeschule zu C it. 3
Provinz Schleswig-Holstein. 1 deh , sch zu Chemnit)
10. Die Kaiserliche Marinc-Schule zu Kiel.?) III. Königreich Württemberg.
.- · Die malhematische Abtheilung der polytechnischen
Provinz Hannever. Schule zu Stuttgart.
11. Die Gewerbeschule zu Hilksheim.) -
Provinz Westfal t 2) Diese Anstalt darf denjenigen ihrer Schüler 2
Die # » fü higungszeugnisse ausstellen, welche nach Absolvirung der
12. Die Gewerbeschule zu 6 beiden höheren Klassen die Reise für Selekta dargethan
-.· sen-Nais haben.
. » Provinz Hessen Nassan. *) Diese Anstalt ist besugt, densenigen ihrer Schüler
13. Die Gewerbeschule zu Cassel.) Befähigungszengnisse zu ertheilen, welche in einer von
einem Negierungs- Kommissar abgehaltenen Schlußprüfung
— dargethan haben, daß sie den ersten (1½/jährigen) und
(0) Die unter Nr. 1—9, 11—13 und 15—19 auf-
geführten Anstalten dürsen Befähigungezeugnisse denjenigen
ihrer Schüler ausstellen, welche nach Absolvirung der ersten
tpeoretischen K Klasse die Reise für die Fachklasse erworben
ha
1!) Diese Anstalt darf denjenigen jungen Leuten Be-
sähigungszeugnisse ausstellen, welche die Kadetten-Eintritts-
prüfung bestanden haben.
zweiten (1jährigen) Kursus der Anstalt durchgemacht und
sich das Sehr pensum genügend angteignet haben.
1) Infolge veränderter Organisation der Anstalt im
Herbst i 70 aufgehoben. Die bis dahin ertheilten Be-
fähigungszeugnisse derjenigen Schüler, welche der mathema-
lischen Abtheilung mindestens ein Jahr lang angehörl und
sich das Pensum dieser Abtheilung gut angeeignet haben,
behalten Gültigkeit.
Bekanntmachung.
Es wird hierunter ein Verzeichnißt derjenigen höheren Lehranstalten verösfentlicht, welchen provisorisch
estattet worden ist, gültige Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig= freiwilligen
Militärdienst auszustellen.
Diese Anstalten dürfen dergleichen Zeugnisse nur deujenigen ihrer Schüler ertheilen, welche eine auf
Grund eines von der Aufsichtsbeherde genehmigten Reglements in Gegenwart eines Negierungs-Kommissars
abzuhaltende Entlassungsprüfung erstanden haben.
Berlin, den 8. Jannar 1879.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
Verzeichnif.
I. Königreich Preußen. 5. die Handelsschule des Dr. Wahl zu Erfurt,
1. Die Prirat, Erzichungs-Anstalt von Dr. Künkler 6. - Landwirthschaftsschule zu Flensburg rg,
und Dr. Burkart zu Biebrich, . das Ruoff- Hassersche Erziehungs-Institut zu
...Loandwirthschaftsschule zu Bitburg, Frankfurt a. M.,
3. - -Brieg, 8. das Hofmann'sche Erziehungs- Institut zu St.
4. - -Cleve, « Gomshaujsz