Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreizehnter Jahrgang (13)

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3) Diejenigen Veränderungen, welche das Militär-Wochenblatt nachweist, sind der Anstalt nicht noch 
durch besondere Schreiben der Truppentheile 2c. mitzutheilen. 
4) Bei Einsendung der gesammelten Prämien-Betrige sind besondere Anschreiben nicht erforderlich, 
soweit dic betreffenden Bemerkungen auf dem Abschnitt der Post- Anweisung Platz finden. 
) Svareinlagen der Truppentheile 2c. der hiesigen Garnison müssen der Sparkasse in der Zeit, 
in welcher der direkte Verkehr an derselben offen ist, portofrei zugehn. Die zugehörigen Dokumente 
sind an der Kasse in Empfang zu nehmen oder gegen Nückgabe der Interims-Quittung abzuholen, 
um reingeschriebene Sendungen dieserhalb zu vermeiden. 
Dieser eben erwähnte Verkehr während der letzten 3 und ersten 10 Tage jeden Monats, an welchen 
die Sparkasse für den direkten Verkehr geschlossen ist, erfolgt durch die Pet unter den 
allgemein für die Anstalt bestehenden Bedingungen. 
Alle Geldsendungen durch die Post milssen die genaue Bezeichnung, ob für Lebensver- 
sicherung eder Sparkasse, erhalten und bei Beträgen bis zu 300 „/. nur mittelst Post- 
anweisung, bei höheren Beträgen mittelst Brief, in welchen bei Spareinlagen die zugehörige 
Tachweiiung einzulegen ist, geschehen. 
Die Direktion der Anstalt ist angewiesen, über die Innehaltung dieser Vorschriften zu wachen und 
alle unnöthigen Porto-Belastungen wieder einzuziehen. 
Außerdem wird bei dieser Gelegenheit auf die unbedingte Nothwendigkeit der gleichzeitigen 
Absendung der Nachweisung über Spareinlagen mit der zugehörigen Geldsenvung noch ganz 
besonders hingewiesen. 
Berlin, den 14. Jannar 1879. 
Der Vorsitzende des Verwaltungs- Nathes der bebensversicherungs- Anstalt fültr die Armee und Marine. 
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J.No. 3868. 78. 
Berichtigung zur Rang= und Quartier-Liste der Armee pro 1870. 
1) Im Nachtrage, S. 946 ud S. 173 und 229 ist zu lesen: „Prem.-Lient. v. Sydow vom 5. Pom- 
merschen Infanterie-Regiment Nr. 42, in das Großherzoglich Mecklenburgische Füsilier- 
Regiment Nr. 90 versetzt." 
2) Smn Namen-Register, S. 819, 3. Spalte, 1. Zeile ist nicht „v. Hartmann“, sondern „v. Neumann“ 
zu lesen. 
 
	        
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