Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreizehnter Jahrgang (13)

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Armee-Verordnungs- Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
13. Jahrgang. Berlin, den 2. Februar 1879. Nr. 3. 
  
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1.4 50 3. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69 
Bei Letzlerer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Sciten wird dabei mit 20 berechmet. fall nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. 
  
Nr. 33. 
Diesjährige größere Truppen-Uebungen. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag bestimme Ich hinsichtlich der diesjährigen größeren Truppen-Uebungen: 
1) Für das Garde Korps hat das General-Kommando desselben Vorschläge einzureichen. Das 4. Garde- 
2) 
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Grenadier-Negiment Königin nimmt an den Uebungen des 8. Armee-Korps Theil. 
Das I., 2. und 15. Armee-Korps sollen — jedes für sich — große Herbst liebungen vor Mir ab- 
halten. Dem letzteren Armee-Korps werden der Stab und zwei Batterien der reitenden Abtheilung 
1. Nheinischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. 8, sowie das 2. Badische Feld-Artillerie-Regimem 
Nr. 30 derart überwiesen, daß diese Truppentheile bereits an den siebentägigen Divisions-Uebungen 
der 30. und 31. Division Theil nehmen können. Aus dem Beurlaubtenstande sind soviel Mann- 
schaften einzuberufen, daß die vorgedachten Truppen mit der in den Friedens-Etats vorgesehenen 
Mannschaftsstärke zu den Uebungen abrücken können. Betreffs Zeit und Ort dieser Uebungen will 
Ich näheren Vorschlägen entgegensehen. 
Die übrigen Armee-Korps haben, soweit nicht aus den Nummern 5 bis 10 dieser Ordre Ab- 
änderungen sich ergeben, die im Abschnilt 1 des Anhanges III der Verordnungen vom 17. Juni 1870 
erwähnten Uebungen mit der Maßgabe abzuhalten, daß bei den elftägigen Divisions-Uebungen die 
Dauer der Periode a. auf vier, die der Periode b. auf drei und die der Periode c. auf zwei Tage 
sestgesetzt wird. 
Von der Zutheilung von Artillerie an die Brigaden während der letzten Tage ihrer Uebungen ist 
allgemein abzusehen. 
Behufs dreizehntägiger Uebung im Brigade= und Divisions-Verbande sind unter dem Kommando 
des Generalmajors v. Drigalski, Kommandeurs der 2. Garde-Kavallerie-Brigade, in der Provinz 
Sclesien. kuseammen nisshen 3 
das Westpreußische Kürassier-Regiment Nr. 5, .,-«« 
das Westprenpische Ulauen-Regiment Nr. 1, zu je 5 Esladrons, 
das heiiuresster Repimen.# (Schiesisches, Nr. 1, 
das 1. esische Husaren-Regiment Nr. 4, . ,· 
das 2. Schlesische Husaren-Regiment Nr. 6, zu je 4 Eskradrons, 
das Schlesische Uiaben-gregimem Nr. 2, 4 
sowie der Stab und zwei reitende Batterien Schlesischen Feld-Artillerie-Regiments Nr. C. — In 
administrativer Beziehung hat die gedachte Division ven dem General-Kommando beziehungsweise 
der Intendantur des 6. Armee-Korps zu ressortiren. Wegen Kommandirung der Brigade-Kommandeure, 
sowie eines Generalstabsoffiziers und Adjutanten bleibt weitere Bestimmung vorbehalten. 
Die 16. Division hält — unter Zutheilung des Nheinischen Jäger-Bataillons Nr. 8 ihre Uebungen 
nach näheren Vorschlägen des General-Kommandos 8. Armce-Korps bei Metz ab. Die gedachte 
Division rückt zu diesem Zwecke, nach Zurücklassung der nothwendigen Wachtdetachements und einer
	        
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