Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Dreizehnter Jahrgang (13)

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Armee-Verordnungs-Blatt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
13. Jahrgang. Berlin, den 19. Februar 1979. Nr. 4 
Gedruckt und in K Sommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
  
Der iertelihrihe niniöö*n*“ dieses Blattes beträgt 1 MA so . Abonnirt kann nidg Wherhali bei den 
anstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstra 
Bei Letterer ass sauch der Verkauf einzelner Nummern dieses Bittes der Preis derselben 8 5 2 der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 berechnet, salls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. 
Nr. 39. 
Unterweisung von Unteroffizieren 2c. in der Ausrüstung, Beladung und Führnng von Patronen-Wagen. 
Berlin, den 3. Februar 1879. 
Die alljährliche Unterweisung von Unteroffizieren und Gefreiten der Infanterie, Jäger und Schützen in der 
Ausrüstung, Beladung und Führung der Vataillons-Patrenen-Wagen 2c. hat für die Folge nicht mehr im 
Monat März, sondern in der Zeit zwischen Cntlassung der Reserren und Einslellung der Nelruten [M 
Kriegs-Ministerium. 
v. RNamete. 
No. 761. 1. A. 1. n—x.m—.-t 
Nr. 40. 
Instruktion über die Reparaturen zur Beseitigung des Schlotterns der Verschlüsse bei den Feldgeschützen /73. 
Berlin, den 3. Februar 1879. 
Als Nachtrag zur Instruktien sfür die Behandlung der Feldgeschütze ist eine 
Instenllien. über die Neparaturen zur Beseitigung des Schlotterns der Verschlüsse bei den Feld- 
heschützen 0/73 
berausgegeben und gedruckt worden. 
Zßc erforderlichen Exemplare, soweit sie nicht durch die General-Inspektion der Artillerie zur Ver- 
theilung gelangen) werden den betressenden Kommando-Behörden rc. von hier aus per Convert zugehen. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
  
No. 919. 1. A. 1. 
Nr. 41. 
Uniform der Feldwebel-Lientenants bei der Besatzungs-Armec. 
Berlin, den 6. Februar 1879. 
Mit Vczug auf die Allerhöchste Kabinets. Ordre vom 15. November 1877 (A.-V.-Bl. Nr. 29 pro 1877) 
werden zu Passus 6 derselben die Allerhöchst genehmigten Ausführungs-Bestimmungen in der beiliegenden 
Nachweisung zur Kenntniß der Armce gebracht. 
Proben eines überfallenden Mantelkragens mit Roeselten und Knöpfen werden den Königlichen 
General-Kommandeos durch das Militär-Oetenomie-Departement nach erfolgter Anferligung zugestelll werden. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Rameke. 
No. 621. 1. M. O. UD. 3.
	        
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