Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierzehnter Jahrgang (14)

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Nr. 87. 
Friedenus--Verpflegungs-Etats für 1880/81. Zulage für Unteroffiziere in Elsaß-Lothringen. 
Berlin, den 28. März 1880. 
Nach Genehmigung des Reichshaushalts-Etats für 1880/81 werden, soweit Aenderungen eingetreten, neue 
Friedens-Verpflegungs-Etats ausgegeben werden und den Behörden und Truppen in der Art und Ga 
wie seither zugehen. Im Uebrigen bleiben die gleichen Etats für 1879/80 in Kraft. Die neuen Etats 
treten mit dem 1. April d. Is. in Wirksamkeit. 
Die den Unteroffizieren 2c. der Besatzungstruppen in Elsaß-Lothringen im laufenden Jahre ge- 
währte Zulage ist auch im Etatsjahr 1880/81 zuständig. 
Kriegs-Ministerium. 
v. Kameke. 
No. 961. 3. A. 1. 
– — 
  
Nr. 88. 
Bedingter Wegfall der Marschronten bei der Eisenbahnbeförderung von Kommandos. 
Berlin, den 1. April 1880. 
Der Erlaß vom 20. November 1874 (A.-V.-Bl. S. 244) wird dahin erweitert, daß künftig die Ausfertigung 
von Marschrouten für alle solche mit der Eisenbahn zu befördernde Militär. Kommandos, welche vom Abgangs- 
bis zum Bestimmungsorte einen Landmarsch nicht zurückzulegen und Üüberhaupt an die Kommunen keinerlei 
süasbeche auf Naturalleistungen, wie Quartier, Verpflegung, Vorspann 2c. zu machen haben, nicht mehr er- 
orderlich ist. 
Das Attest über die Nothwendigkeit der Benutzung der Eisenbahn, sowie diejenigen Erläuterungen, 
welche andernfalls aus der Marschroute zu ersehen sein würden, bezw. für die Revisionszwecke unentbehrlich 
sind, wie: über den Zweck des Kommandos, den Ausgangs= und Enppuntt desselben, sowie Über den Zeit- 
punkt des Antritts und der Beendigung der Fahrt, sofern letztere Angaben zur ordnungsmäßigen Liquidirung 
und Anweisung der zuständigen Marschgebührnisse nothwendig sind, haben auf dem dem Kommandoführer 
  
Seen bschnitt 3 des Requisitionsscheines „Anerkenntniß für die Militär-Verwaltung“ ihren Platz 
zu finden. 
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement. 
No. 243. 3. 30. M. O. D. 3. v. Hartrott. Kühne. 
Nr. 89. 
Berkauf von Materialien und Geräthen für die Anufertigung der Munition zu Zielübungen. 
Berlin, den 30. März 1880. 
Unter Bezugnahme auf Pass. 4 des im Armee-Verordnungs-Blatt Nr. 23 pro 1879 veröffentlichten Erlasses 
vom 17. Oktober 1879 Nr. 613/9, Art. 1 wird hiermit bestimmt, daß die Truppen 2c. die Materialien für 
die Zieläbungs-Munition von denjenigen Artillerie-Depots käufiich zu entnehmen haben, auf welche sie be- 
züglich des Empfanges ihrer Uebungs-Munition angewiesen sind. 
Die Verkaufspreise sind sestgesetzt für: 
1000 Papierhülsen auf 2 Jr. 30 4 
1000 Geschosse - 2. 15 
1000 Spiegel -... 1«-90- 
1000ündütchenM-71.-...........4-50- 
1eutelzumBetpackenvon1000biö2000Geschossen—-15- 
1KartonzumBerpackenvon500Spieeln....——-s- 
Die Entnahme des ganzen Jahresbedarfes hat möglichst auf ein Mal stattzufinden. 
Die Geräthe zum Zusammensetzen der Papierpatronen, zum Laden und Schießen und zum Aus- und 
Einlöthen der Broncechlinder sind, bei eintretendem Bedarf von den Truppen 2c. aus der Gewehrfabrik in 
Danzig zu beziehen und gilt für den Verkauf nachstehendes 
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