Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierzehnter Jahrgang (14)

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Armee-Verordnungs-Platt. 
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium. 
14. Jahrgang. gerlin, den 1. Mai 1880. Nr. 11. 
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hofbuchhandlung, Kochstraße 69. 
  
  
Der vierteljährliche Pränumerationspreis dieses Blattes beträgt 1 #. 50 J. Abonnirt kann werden: außerhalb bei den 
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Berlin bei der Expedition, Kochstraße 69. 
Bei Letzterer erfolgt auch der Verkauf einzelner Nummern dieses Blattes; der Preis derselben richtet sich nach der Anzahl 
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 4 berechnet, falls nicht für einzelne Nummern noch 
besonders eine Preisermäßigung festgesetzt ist. 
  
Nr. 111. 
Aufhebung des §F. 88 des Reglements über die Naturalverpfle u der Truppen im Frieden nebst zuge- 
hörigem Nachtrag und Ergänzung des §. 92 Alinea 2 ebendaselbst. 
Auf den Mir gehaltenen Vortrag genchmige Ich die Aufhebung des §. 88. des Reglements über die Natural- 
verpflegung der Truppen im Frieden vom 13. Mai 1858 nebst zugehörigem Nachtrag. Zugleich bestimme 
Ich, mit Bezug auf Alinca 2 des §. 92 des genannten Reglements, daß bei Abkommandirungen von Kompagnie- 
Chefs und Truppen-Adjutanten die Deppelgewährung der Nation an den Inhaber der Stelle und an den 
Stellvertreter für die Dauer der Kommandozeit nur unter der Voraussetzung zulässig ist, daß seitens der 
nächstvorgesetzten Kommandobehörde die Nothwendigkeit des Berittenseins der bis dahin nicht rationsberechtig- 
ten Stellvertreter ausodrücklich ancrkannt und die letzteren sich wirklich beritten machen. Schließlich ermächtige 
Ich das Kriegs-Ministerium, in Fällen, wo den bisherigen Bestimmungen des §. 88 mehrerwähnten Reglements 
entgegen der Nationsempfang bewirkt ist und besondere Verhältnisse für eine Berülcksichtigung sprechen, viesen 
Empfang nachträglich zu genehmigen. 
Berlin, den 13. April 1880. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke. 
Berlin, den 18. April 1880. 
Vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre wird mit dem Hinzufügen bekannt gemacht, daß der darin 
enthaltenen Allerhöchsten Bestimmung gemäß in vorkommenden Fällen die Fourage. Quittungen beziehungs- 
weise Liquidationen Über Nationg= Derhütigungsgelder, welche Empfänge für Stellvertreter abkommandirter 
Kompagnie-Chefs und Truppen-Adjutanten enthalten, entsprechend zu bescheinigen sind. 
Kriegs-Ministerium. 
No. 540. 4. NMl. O. D. 2. v. Kameke. 
Nr. 112. 
Neue Probe des Karabiner-Futterals. 
Auf den Mir gehaltenen Vorklrag Lcnehmige Ich, daß bei den Dragonern, Husaren und Ulanen die bei- 
folgende Probe des Karabiner-Futterals für Neubeschaffungen eingeführt werde. 
Das Kriegs-Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. 
Berlin, den 13. April 1880. 
Wilhelm. 
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke.
	        
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