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Kommune über der französischen Hauptstadt leuchteten, weissagte Herr
Schraps von der Tribüne des deutschen Reichstages:
„Ich glaube nicht, daß das deutsche Reich tausend Jahre bestehen wird,
wie das frühere; ich glaube vielmehr, ehe zwanzig Jahre vergehen, wird die
Lage eine andere sein nach der Gestaltung der Dinge, die sich jetzt im Westen
vorbereiten. (Große Heiterkeit und Unruhe.)" Sten. Ber. S. 102, Sp. 2.
In derselben Tagung erhob Herr Bebel seine bekannte Lob-
preisung der Schandthaten der Pariser Kommune und seinen revo-
lutionären Schlachtruf „Krieg den Palästen, Friede den Hütten!“
Er hielt diese Rede aus Anlaß der Vorlage, welche die Vereinigung
Elsaß-Lothringens mit dem deutschen Reiche betraf (Sten. Ber. S. 921,
Sp. 2), und offenbarte seine ungeheure Unkenntniß des Charakters
der reichsländischen Bevölkerung durch den lächerlichen Satz:
„Der einzige Vortheil, den ich in der Annexion von Elsaß-Lothringen
erblicke, ist der, daß gerade die revolutionären und republikanischen Ten-
denzen, die meiner Ueberzeugung nach in einem großen Theile der Be-
völkerung von Elsaß-Lothringen leben, jetzt nach Deutschland mit hinüber-
genommen werden, und daß Elsaß-Lothringen so den Keil bildet, der es uns
möhlich machen wird, das gesammte monarchische Deutschland aus den Fugen
zu treiben.“
Wie bereits erzählt, hatten die Herren Bebel und Liebknecht
für ihr jahrelanges vaterlandsloses Treiben am 17. Dezember 1870 da-
durch vorläufig eine kleine Abschlagszahlung erhalten, daß sie in
Leipzig verhaftet und unter die Anklage gestellt wurden, sich vor-
bereitender Handlungen zum Hochverrath schuldig gemacht zu haben.
Dasselbe war den Braunschweiger „Genossen“ begegnet. Natürlich
scheute sich Herr Bebel nicht, von der Tribüne des Reichstages
herab seinen edeln Schmerzen über diesen „Tendenzprozeß“ in fol-
gender wilder Schmährede auf die deutsche Rechtspflege Luft zu
machen (Sten. Ber. 1081, Sp. 2:
„Gilt es, Tendenzprozesse in's Leben zu rufen, dann werden Sie an
jedem beliebigen Orte in Deutschland so gut wie in Leipzig zwölf bürger-
liche Geschworene und einige Richter finden, die Ihnen den schönsten
Tendenzprozeß machen und den Angeklagten zu so und so viel Jahren
Zuchthaus oder Festung verurtheilen. Und gilt es, einen Menschen heimath=
los zu machen, ihn wie ein wildes Thier von Ort zu Ort zu hetzen, dann
ist anch dafür in der gegenwärtigen Reichsgesetzgebung ausführlich gesorgt.
Es kommt nur auf eine etwas kühne Interpretation“ (Gesetzesauslegung)
„an, und vor kühnen Interprctationen sind die Regierungen“ (aber bei uns
sprechen doch nicht die Regierungen, sondern die Richter Recht, Herr Bebell)
„noch zu keiner Zeit zurückgeschreckt."
Zu der Zeit, als die sozialdemokratischen Abgeordneten mit
solchen Worten die junge, kraftvolle Herrlichkeit ihres einigen Vater-
landes priesen, hielten die ruhmreichen Sieger, deren Tapferkeit und