Umzugskosten-Vergütung, da ein Anspruch auf letztere durch die Stellung bedingt wird, aus welcher
— nicht in welche — die Versetzung erfolgt, die genannten Personen aber vor ihrer Versetzung
üÜberhaupt nicht einc solche Stellung innegehabt haben, welche zu Umingskosten berechtigt. Erst bei
später stattfindenden Versetzungen der gedachten Unterärzte ist die Umzugskosten-Vergiltung zu-
ständig. (ekr. §§. 1 und 3 der Verordnung vom 23. Mai 1878, betreffend die Umzugskosten der
Personen des Soldatenstandes des Preußischen Heeres.)
2) Die in Gemäßheit des §. 14 des Geldverpflegungs-Reglements für das Prenßische Heer im Frieden
durch den Gencralstabsarzt der Armec mit der Wahrnehmung vakanter Assistenz-Arztstellen beauftragten
Unterärzte haben grundsätzlich Reisekosten und Tagegelder bezw. bei Versetzungen die Umzugskosten-
Bergütung, nur nach ihrem Nange — als Portepee-Unteroffizier — zu empfangen.
Insowceit auf Grund der bisherigen Bestimmungen hinsichtlich ver Tagegelder anders verfahren,
hat es dabei sein Bewenden.
Die Bestimmung in dem Erlaß vom 17. Februar 1876 (A.-V.-Bl. S. 61), wonach die als Vertreter
von Assistenz= oder Stabsärzten fungirenden Unterärzte (auch einjährig-freiwillige Aerzte), welche
mit dem Truppentheil die Garnison verlassen, bei Benutzung der Eisenbahn in der 2. Wagenklasse
zu befördern sind, erleidet keine Aenderung.
Sind bei einer Mobilmachung Unterärzte (des Friedens= oder des Beurlaubtenstandes), ein-
jährig-freiwillige Aerzte, Zöglinge der militärärzilichen Bildungsanstalten oder zur Ableistung ihrer
aktiven Dienstpflicht unter Ernennung zum Unterarzt einberufene Aerzte und Mediziner nach den
Etats bezw. nach den hierüber bestehenden besonderen Bestimmungen zum Empfange des Assistenz-
Arztgehaits berechtigt, so haben dieselben für die Reisen zum Antrikt der Kriegsstelle und bei der
Wiederentlassung gemäß Ziffer 8 der Erlänterungen und Festsetzungen zur Ausführung der Verordnung,
betresfend die Tagegelder und Neisekosten der Personen des Soldatenstandes des Preußischen Heeres
vom 15. Juli 1873 (A.-V.-Bl. S. 232) die Tagegelder und Reisekosten nach den Sätzen der Assistenz-
Aerzte zu beanspruchen.
In diesem Falle würden — wic in Ergänzung der Ziffer 1 des Erlasses vom 20. Februar 1879
(A.-V.-Bl. S. 64) bemerkt wird — auf die aus dem Beurlaubtenstande eingerogenen Aerzte
die Bestimmungen des Erlasses vom 14. Januar 1878 (A.-V.-Bl. S. 2) siungemäste Anwendung
zu sfinden haben.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
No. 619/1. M. O. D. 3. v. Hartrott. Kühne.
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Nr. 142.
Eröffnung der Eisenbahn Niedermendig—Mayen sowie der Eisenbahnstrecken Bettenhausen—Cassel und
Eschwege —Leinefelde.
Berlin, den 22. Mai 1880.
Die Eisenbahn zwischen Niedermendig und Mayen, sowie die Schlußstrecke Bettenhausen—Cassel der Eisen-
bahn zwischen Cassel und Waldkappel und die Eisenbahnstrecke Eschwege—Leinefelde sind am 15. Mai v. Js.
eröffnet worden.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
No. 495. 5. 80. M. O. D. 3. A. Hartrott. Kühne.
Nr. 143.
Feier des Todestages des Herzogs Lcopold von Braunschweig.
* Berlin, den 13. Mai 1880.
In Gemäßheit der Urkunre über die zum Andenken des Hochseligen Heriogs Leopold ven Braunschweig
errichtete wohlthätige Stiflung wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß am 27. v. Mts, dem
Todestage des Herzogs, vie dicsjährige Gedächmißfcier zu Frankfurt a. O. stattgefunden hat und bei dieser
Gelegenheit 16 Kinder der Garnison- (Leopold-) Schule daselbst vollständig neu gekleidet worden sind.
Kriegs-Ministerium; Allgemeines Kriegs-Departement.
v. Verdy. Ziegler.
No. 191. 5. A2.