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Nr. 150.
Weitere Anwendung des Reglements für die Beförderung von Truppen und Armee-Bedürfnissen auf
den Staats-Eisenbahnen 2c.
Berlin, den 1. Juni 1880.
Des Neglement für die Beförderung von Truppen und Armee-Bedürfnissen auf den Staats-Eisenbahnen
und den unter Staats-Verwaltung stehenden Privat-Eisenbahnen 2c. vom Jahre 1870 findet vom 1. Februar
d. Is. ab auch auf das in den Besitz des Staates übergegangene Eisenbahn-Unternehmen der Cöln-
Mindener-Eisenbahngesellschaft in seinem vollen Umfange Anwendung.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
No. 380. 5. 680. M. O. D. 3. v. Hartrott. Kühne. .
Nr. 151.
Nichtgewährung der Umzugskosten an die Eleven der Militär-Roßarztschule.
Berlin, den 5. Juni 1880.
Im Anschluß an den Erlaß vom 19. Juli 1878 (A.-V.-Bl. S. 161) wird bemerkt, daß die Eleven der
Mililär-Noßarzischule auf Umzugskosten-Vergülung sowohl für die Reise zur Schule, als auch nach beendetem
Besuch derselben für die Reise zum Truppentheil keinen Anspruch haben.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
No. 333/3Z. M. O. D. 3. v. Hartrott. Kühne.
Nr. 152.
Abzug an Tagegeldern bei Benutzung von Barackenquartieren. .
Berlin, den 6. Juni 1880.
Offiziere, Portepee-Unteroffiziere sowie die in dem Erlaß vom 27. Juli 1879 (A.-V.-Bl. S. 171) unter
Ia bezeichneten Unteroffiziere ohne Portepee und servisberechtigte Beamte, welche bei Dienstreisen nach
Artillerie-Schießplätzen 2c. zu ihrer Unterkunft disponible Barackenquartiere benutzen, haben dafür — vom
Etatsjahre 1880/81 ab — einen Abzug an den Tagegeldern in Höhe des Naturalguartierservises zu erleiden,
welcher in der Liquidation über Neisekosten und Tagegelder unter siungemäßer Anwendung der Bestimmungen
unter Zisser 5 des Erlasses vom 24. August 1878 (A.-V.-Bl. S. 199) zurückzurechnen ist.
Kriegs-Ministeriuim; Militär-Oekonomie-Departement.
No. 717/3. 80. M. O. D. 4. v. Hartrolt. Kühne.
Nr. 153.
Schluß der Station Hildesheim der Hannover-Altenbekener Bahn.
Berlin, den 7. Juni 1880.
Nach einer Miltheilung des Reichs-Eisenbahn-Amtes ist die Station Hildesheim der Hannover-Altenbekener
Bahn vom 20. Mai d. JIs. ab für den Personen., Geräck-, Eilgut= und Vieh-Verkehr geschlossen und sindet
die Abfertigung dieses Verkehrs seildem ausschließlich auf der Staatsbahn-Station Hildesheim statt.
Kriegs-Ministerium; Militär-Oekonomie-Departement.
No. 80/6. M. O. D. 3. v. Hartrott. Kühne.