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Armee-Verordnungs-Nlatt.
Herausgegeben vom Kriegs-Ministerium.
14. Jahrgang. Serlin, den 23. Jannar 1380. Nr. 2.
Gedruckt und in Kommission bei E. S. Mittler & Sohn, Königliche Hosbuchhandlung, bochstraße 69.
Der vierteljährliche Pränumeralionspreis dieses Vlattes beträgt 1 KX. 50 J. Abonnirt lann werden: geherhalb bei den
Postanstalten und bei den Buchhandlungen, in Verlin bei der Expedition, Kochstraße 6
Bei Letzterer erfolgt auch der Verlauf einzelner Nummern dieses Slattes; der Preis derselben richtet udd nach der Anzahl
der Druckbogen; jeder Druckbogen von 8 Seiten wird dabei mit 20 J berechnet, salls nicht für einzelne Nummern noch
besonders eine Preisermäßigung sestgesetzt ist.
14.
Informations-Kursus für Regiments- iuunw I der Infanteric bei der Militär-Schießschule.
ormation der Militär.Schießschule für 1880
Ich genehmige auf den Mir gehaltenen Vortrag, daß auch in diesem Jahre ein Informationskursus bei
der Militär-Schießschule, und #rar für Regiments-Kemmandenre, abgehalten werden darf, sowie daß ansnahms-
weise nur zu dem ersten Lehrkursus der Militär-Schießschule Lientenants kemmandirt werden dürfen. Die
kommandirenden Generale bestimmen drei — der kommandirende Gencral des 11. Armee-Korps vier —
Regiments= Kommandeure der Infanterie ihres Befchlsbereichs, welche sich am Informationskursus zu betheiligen
haben. Der Juformationskurfus hat am 1. Olleber cr. zu beginnen und ist am 14. Oktober cr. zu beenden.
Das Kriegs Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.
Berlin, den 22. Jannar 1880.
Wilhelm.
An das Kriegs-Ministerium. v. Kameke.
Berlin, den 22. Jannar 1880.
Im Anschluß an die vorstehende Allerhöchste Kabinets-Ordre bestimmt das Kriegs-Ministerium:
A.
Informationskursus für Regiments-Kommandeure der Infanteriec.
1) Zur Theilnahme an dem Informationskursus sind nur solche Regiments-Kemmandeure zu kommandiren,
welche an derartigen Kursen noch nicht betheiligt waren.
2) Die zur Theilnabme designirten Negiments-Nommandeure versammeln sich am 1. Oktober cr. Vor-
mittags zu Spandau. Das Nähere wird durch besondere Verfügung noch bekannt gemacht werden.
Dieselben haben bis zum 1. September cr. der Direktien der Militär-Schießschule ven ihrer
durch den kommandirenden Gencral erfolgten Anweisung, am Infermatienskurfus Theil zu nehmen,
Mittheilung zu machen und hierbei gleichzeitig zu bemerken, ob sie in Berlin oder Spandan wohnen
wollen.
Für die vierzehntägige Dauer des Kursus werden den zur Theilnahme bestimmten Regiments-Kom-
mandeuren, mit Ausnahme derjenigen aus der Garnison Spandau, gemäß §. 4 der Verordnung,
betcesfend die Tagegelder und Reisekosten der Personen des Soldatenstandes vom 15. Juli 1873,
die chargenmäsigen Tagegelver gewährt.
Außer viesen Tagegeldern erhalten diejenigen Regiments-Kommandeure, deren Garnison über drei
Meilen von Spandau entfernt ist, und welche in Rücksicht auf den in dieser Stadt herrschenden
Wohnungsmangel ven vornherein in Berlin Wehnung nehmen, eine Entschädigung für die tägliche
Reise nach Spaurau, und zwar in der Form einer auf 14 Tage lantenden Abonnements-Fahrkarie
I. Klasse für die Eisenbahnstrecke Berlin — Spandau.
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