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Beim Reichsheere: Bei der Marine:
35) Die Lootsenaspiranten,
36) Die Untersteuerleute,
37) Die Zimmerleute,
38) Die Köche,
39) Die Heizer,
40) Die Matrosen,
41) Die im mobilen Büreau des Chefs der Admi-
ralität sich besindenden etatsmäßigen Zivilunter-
beamten der Admiralilät.
Die etatsmäßigen unteren Zivilbeamten der Ma-
rine in solchen Marinekriegshafengebieten, welche
in Belagerungszustand erklärt worden sind.
Die auf Kriegsschiffen fungirenden Zidvillootsen
und Zidvillootsenaspiranten.
beim Marinc=
lootsen= und Be-
tonnungswesen.
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Berlin, den 16. Juli 1880.
Vorstehende Verochuung, wird hierdurch mit Bezug auf den diesseitigen Erlaß vom 2. November 1872,
Ziffer 3 (Nr. 23. 11. A. 1b., A.-V.-Bl. S. 342), zur Kenntniß der Armee gebracht.
Kriegs-Ministerium.
J. V.
v. Verdy.
No. 467. 7. 30. A2.
Nr. 166.
Reaquisitionsscheine für die Rückreise der zur Zeutral-Turn-Anstalt kommandirten Offizierburschen.
Verlin, den 3. Juli 1880.
Unier Bezuguahme auf alinen 3 der allgemeinen Bestimmungen vom 5. Jannar 1872 (A.-V.-Bl. pro 1872
Seite 5) betreffend die Kommandirung der Ofsiziere und Unterofsiziere zur Zentral-Turn-Anstalt, wird hier-
durch bestimmt, daß künftig die Truppentheile bei Einsendung der Ueberweisungspapiere für die zur Zentral-
Turn-Anstalt kommandirten Offizierburschen gleichzeitig auch die für die Rückreise derselben erforderlichen
Regquisitionsscheine mit einzusenden haben.
Kriegs-Ministerium.
No. 763/6. 80. A. 2. v. Kameke.
Nr. 167.
Anzahl der Krümperpferde bei der Kavallerie und Artillerie nach der diesjährigen Ansrangirung der
Dienstpferde.
Verlin den 3. Juli 1880.
Es wird hierdurch bestimmt, daß sich die Kavalleric= und Artillerie-Regimenter bei der diesjährigen Herbst-
Ausrangirung der Dienstpferde in Besic der nach §. 30 des Reglements über die Remontirung der Armee
höchsten zulässigen Zahl von Krümperpferden und zwar:
4 flir jede Eskadron
4 - reitende Batterie
3 „neicht reitende Feld-Batterie
zu setzen haben.
Kriegs-Ministerium.
No. 341/6. 30. R. A. v. Kameke.