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5) Die Burschen der am Informationskurfus theilnehmenden Negiments-Kommandeure verbleiben für
die Dauer des Kommandes in der Verpflegung der Truppentheile und erhalten veon diesen auch für
die gleiche Zeit das Garnisen-Brotgeld des Kommandoortes, sowie, falls sie in Verlin unlergebracht
sind, den täglichen Löhnungszuschuß ven 1 Pfennig.
Für die aus auswärtigen Garnisonen herangczegencn 2c. Regiments-Kemmandeure ist die Mimahme
von Pferden auf Kosten der Militär-Verwalkung ausgeschlossen.
Die Reisekosten und Tagegelder für die Hin= und Nückreise, einschließlich der Tagegelder für die
Dauer des Kursus, — Passus 2 — sind seitens der Truppentheile zu zahlen und zu ligquidiren.
Die Militär-Schießschule zahlt und liqguidirt nur die Kosten für die Eisenbahn-Abennements-Fahrkarten
von Berlin nach Spandau und zurück, sowie die Entschädigung für die Fahrten nach dem Schieß-
platz bei Tegel.
3J r.—
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Formalion der Militär-Schießschule.
Die Kommandirungen zu den Lehrkursen, zur Slamm-Rempagnic und zur Versuchs-Abtheilung der
. Militär-Schießschule erfolgen für 1880 nach Maßgabe der auliegenden llebersicht. (Anlage 1.)
vod 2) Für die Kommandos zur Militär-Schießschule sind die in der Anlage enthaltenen Bestimmungen
2.6. maßgebend. (Anlage 2.) *ê
ise „Dieselben sinden auch auf die für dieses Jahr ausnahmsweise kommandirten Offiziere und Unter-
wW ofsiqiere der Pionier-Bataillene sinngemäße Auwendung, mit der Maßtgabe jedoch, daß den Unter-
offizieren aus dem Etat der Militär-Schießschule die den übrigen Untereffizieren zuständige Zulage
nicht zu zahlen ist.
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Kriegs-Ministerium.
n v. Kamese.
vo. 271. 1. A. 2.