Full text: Blätter für Rechtsanwendung. (Neue Folge XXXVII. Band. Der gesammten Folge XLVII. Band.)

362 Neuere oberstrichterliche Erkenntnisse. 
Uebersicht 
über die Ergebnisse der Rechtsprechung des bayeri- 
schen obersten Kandesgerichtes 
vom Juli 1882. 
Bemerkung: Das Urtheil vom 7. Juli Reg. I 69/1882 
wird nachgetragen. 
I. Proze rechtliche Entscheidung. 
Zu §§. 272, 275 und 426 der CPO. 
Präparatorische Entscheidung über einen 
Theil des Prozeßstoffes durch Eidesauf- 
lage. Bei der Verhandlung der Forderungsklage 
des M. in II. Instanz hatte der Beklagte N. die 
schon im J. Rechtszuge vorgeschützte Einrede einer 
gepflogenen Abrechnung wiederholt und nebenbei auf 
Kompensation sich berufen, das Obrst. LG. aber, 
obwohl die Zulässigkeit der letzteren Einrede gemäß 
der RPO. 8. 491 anerkennend, nahm an, die 
Würdigung dieser zweiten Einrede könne nicht schon 
jetzt erfolgen, sondern es müsse nach §. 426 u. 437 
a. a. O. und mit Rücksicht darauf, daß im Falle 
der Verweigerung des bezüglich der ersten Einrede 
aufzulegenden Eides noch eine Ergänzung der beider- 
seitig neu aufgestellten Behauptungen möglich sel, 
vor allem abgewartet werden, ob N. jenen Eid 
schwöre oder verweigere und erkannte 
1) auf den von N. über die Einrede der Ab- 
rechnung abzuleistenden richterlichen Eid; 
2) für den Fall der Ableistung dieses Eides 
auf Abweichung der Klage unter Verurtheilung des 
Klägers in die Kosten, und