362 Neuere oberstrichterliche Erkenntnisse.
Uebersicht
über die Ergebnisse der Rechtsprechung des bayeri-
schen obersten Kandesgerichtes
vom Juli 1882.
Bemerkung: Das Urtheil vom 7. Juli Reg. I 69/1882
wird nachgetragen.
I. Proze rechtliche Entscheidung.
Zu §§. 272, 275 und 426 der CPO.
Präparatorische Entscheidung über einen
Theil des Prozeßstoffes durch Eidesauf-
lage. Bei der Verhandlung der Forderungsklage
des M. in II. Instanz hatte der Beklagte N. die
schon im J. Rechtszuge vorgeschützte Einrede einer
gepflogenen Abrechnung wiederholt und nebenbei auf
Kompensation sich berufen, das Obrst. LG. aber,
obwohl die Zulässigkeit der letzteren Einrede gemäß
der RPO. 8. 491 anerkennend, nahm an, die
Würdigung dieser zweiten Einrede könne nicht schon
jetzt erfolgen, sondern es müsse nach §. 426 u. 437
a. a. O. und mit Rücksicht darauf, daß im Falle
der Verweigerung des bezüglich der ersten Einrede
aufzulegenden Eides noch eine Ergänzung der beider-
seitig neu aufgestellten Behauptungen möglich sel,
vor allem abgewartet werden, ob N. jenen Eid
schwöre oder verweigere und erkannte
1) auf den von N. über die Einrede der Ab-
rechnung abzuleistenden richterlichen Eid;
2) für den Fall der Ableistung dieses Eides
auf Abweichung der Klage unter Verurtheilung des
Klägers in die Kosten, und