Beilage zu Nr. 19
des Armee-Verordnungs-Blattes
für 1880.
Ergänzungen und Zenderungen
ber
Heer-Ordnung vom 28. September 1875
auf Grund der Allerhöchsten Kabinets. Ordre vom 26. August 1880.
Erster Theil.
Rekrutirungs-Ordnung.
Zu 9. 7,2 n bignt- Anmerkung aufzunehmen:
nerkung. Militärpflichtige, welche auch in ihrem dritten
is enere wecen Mindermaß nicht zur Aushebung geeignet sind,
aber ihrer Gesundheit und ihrem Körperbau nach den Anforderungen
de Veth wchsen erscheinen, sind als wwegen eines geringen körper-
lichn geohrt. edingt taugliche vorzugsweise der Ersaß-Resere erster Klasse
zu überwei
g. 9, 3 ist zu kungen
S. 16, 3a Alinea 2 ist zu streichen und dafür zu setzen:
Die im Train, Dienst ausgebildeten Mannschaften der Kavallerie
ind als Train-Aufsichts- Personal 1n Beurlaubtenstande des Trains
überzuführen, auch kann von den zur Entlassung kommenden Mann-
chaften der Kavallerie nach näherer Bestimmung der General.
Kommandos si eine nach dem Bedarf im Mobilmachungs-
falle zu bemessende Jahl als Pferdewärter zur Reserwe des Trains
eurlaubt werd
§. 16, 3b ist Alinea 3, 4, 5, 6Gu. 7 zu streichen und dafür zu setzen:
Ghertgantbet zum Unteroffizier und in welchen Stellungen (Fourier,
d-arms 2c.) als solcher besonders verwendbar.
Lomminko zur Ausbildung in besonderen Dinstzweigen als Jahl-
meister-Aspirant, im Hionierie anst, zur Packung und Führung
von Patronenwagen, als Büchsenmachergehülfe, Krankenträger,
Bäcker, Militär-Telegraphist, Juschneider, Beschlagschmied
auf einer Lehrschmiede oder l der Truppe;
Ergänzungen 2c. der Heer= Ordnung.