Zweiter Theil.
Landwehr-Ordnung.
Im g. 8,5 Alinea l ist -— nach Schema 4 geführt zu streichen und dafür
zu sehen:
und in besonderen Exemplaren — nach Schema 4 wie folgt geführt:
I. Uebungspflichtige non at I. Kasse ot gefũh
II. Nichtübungspflichtige Ersatz-Reservisten I. Klasse.
Im 9.8) 6 Alinea 3 ist im ersten Sab zu streichen = nach anderen Kontrol-
Bezirken = und zu setzen:
#A#e „Konteollisten, nch für alle El335 . dem
. beifolgenden Schema besonders anzulegen und auf dem Laufenden zu
EE— hallend sind. «
Im 9. 8, 5 ist Alinea 5 u. 6 zu streichen und dafür zu setzen:
Bei Einberufungen von Ersah-Reserwisten erster Klasse finden die
Bestimmungen des §.7, 8 siungemäße Anwendung.
ie Kontrollisten I. dürfen vernichtet werden, sobald alle in ben-
selben enthaltenen Mannschaften aus dem wehrpflichtigen Alter getreten
sind (E. O. J. 4, 8), die Kontrollisten II., sobald die in denselben ent.
haltenen Mannschaften das 31. Lebensjahr vollendet haben.
Im 8. 12),1 ist hinter (R. O. F. 16) " einzuschalten:
voder beim Fehlen derselben in besonderer Ausfertigunge.
g. 13 die Ueberschrift hat zu lauten:
Ersatz-Reserve-Scheine I., Ersatz-Reserve- Pässe und Listen-
auszüge derübungspflichtigen ErsaßReservistenerster Klasse.
§. 13) 1 ist zu streichen und dafür zu sehen:
Auf die Führung der Ersatz-Reserve.Scheine I., Ersaz-Reserwe. Pässe
(E. O. Schema 3 und Za) und der Listenauszüge der übungepflichtigen
Ersatz-Reservisten (Schema 13) finden die Wekimmungn der 9##. 11
und 12 sinngemäße Anwendung.
Im F. 13,2 Alinea 2 ist hinter = Entlassung einzuschalten:
runter Nichtanrechnung abgeleisteter Uebungene,
und am Schluß hinzuzufügen:
bezw. Ersatz. Reserve. Pässe und Cistenauszüges.
Im §. 13), 3 ist hinter Ersatz-Reserve-Scheine I. einzuschalten:
voder Ersat-Reserve= Pässe“.
Der zweite Sah ist zu streichen.