Full text: Armee-Verordnungs-Blatt Vierzehnter Jahrgang (14)

1 Mantelriemenen, 
1 Leibriemen mit Schloß, 
1 Brotbeutel, 
2 Säbeltroddel, 
2 Patronentaschen (oie Unterofsiziere ebenfalls), 
2 Gewehrriemen, 
1 Visirkappe, 
2 Patronenbüchsen, 
1 Blechbüchse zu den Reservethcilen, 
1 Fetitbüchse, 
1 Kochgeschirr, 
1 Paar Kochgeschirrriemen, 
1 Reisbenutel, 
1 Salzbentel, 
3 Paar Stiefel bezw. Schuhe (darunter 1 Paar neuc), 
2 Paar Sohlen nebst Aufnähelohn, ?*) 
3 Hemden (darunter 1 neucs), 
2 Paar Unterhesen, 
1 Feldflasche, 
1 Gewehr, 7) 
1 Spiralfeder, 
1 Auszieher, 
1 Schraubenzieher, 
1 Mündungsdeckel, 
1 Seitengewehr, 
1 Abrechnungsbuch, 
1 Gesangönch, 
1 Schießbuch, 
dem Spielmann das bezügliche Instrument nebst Zubehör. · » 
Jedem kommandirten Unteroffizier und Oberjäger, sowie den zur Stamm-Kompagnie kommandirten 
Gemeinen ist ein kleiner Spaten mitzugeben. · » 
Ferner ist für die zur Stamm-Kompagnie, bezw. Versuchs-Abtheilung Kommandirten zur Instand- 
haltung der Bekleidungs-Gegenstände ein Quantum von blauem und grauem Tuch, sewie etwas Drillich 
und Futterleinwand als Flickmaterial mithusenden. Z Z Z v 
Die Truppentheile haben darauf zu achten, daß die zur Militär-Schießschule Kemmandirten mit 
vollkommen guter Fußbekleidung versehen sind, da dieselbe in Folge der eigenthümlichen Dienstverhältnisse 
daselbst bedentend leidet. Z 
seh Sämmtliche Sachen müssen neuester Probe und mit dem Namen des betreffenden Kommandirten 
versehen sein. 
6. Uebersendung der Bekleidungs= und Ausrüstungs-Gegenstände. 
Der Marsch der Mannschaften zur Militär-Schießschule erfolgt im Dienst= (dem 3.) Anzuge, sowie 
mit vollständiger Ausrüstung und Vewasinng. 4 Z 
Die übrigen Gegenstände werden regimenterweise in einem Packgefäße verpackt, nachdem die Sachen 
für jeden einzelnen Mann in sich verschnürt und mit einem Zettel versehen sind, auf welchem der Name des 
Mannes, sowie die Angabe sich befindet, ob letzterer zur Stamm-Kompagnie, Vecsuchs-Abtheilung oder zum 
Lehrkursus bestimmt ist. „ 
Die Absendung hat so zeitig stattiufinden, daß die Gegenstände spätestens am 1. März bezw. 
15. Juli bei der Militär-Schießschule eintreffen. 
  
*) Sohlen nebst Aufnähelohn sind nur den zur Stamm-Kompagnie und Versuchs-Abtheilung Kommandirten mitzugeben 
und für die zum Lehrkurfus Kommandirten nur auf direkte Requisition der Militär-Schießschule zu übersenden. . 
**) Die Gewehre müssen sich in einem vollständig reparaturfreien Zustande befinden und sind daher vor dem Abgang 
der Kommandirten einer Revision bezw. Reparatur zu unterziehen. (Ckr. §. 36, Anmerkung zur Vorschrift für die Instand- 
haltung der Waffen bei den Truppen.)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.